Bleser: Gebührenhöhe bei Fremdabhebung muss erkennbar sein
Geschrieben am 25-08-2010 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Entscheidung des Zentralen
Kreditausschusses, Gebühren bei Fremdabhebung am Geldautomaten
künftig dem Kunden vor Geschäftsabschluss anzuzeigen, erklärt der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Besser spät als nie, so lässt sich die Entscheidung der Banken und
Sparkassen kommentieren. Mit dem Beschluss, dass jeder Kunde künftig
vor einer Fremdabhebung über die Gebührenhöhe informiert werden muss,
damit er entscheiden kann, ob er bei der entsprechenden Bank Geld
abheben will oder nicht, kommt die Branche einer zentralen Forderung
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach. Das A und O für die Verbraucher
ist und bleibt die Transparenz: Entscheidend ist für den Kunden,
schon vor Beginn des Geschäftsverkehrs zu erkennen, wie viel die
Abhebung kostet, und nicht erst bei der Kontrolle des Kontoauszuges
zu Hause. Wer an der Tankstelle sein Auto betankt, kann auch vorher
erkennen, was das Benzin kostet. Die Konsequenz: Der Wettbewerb der
Banken in Sachen Kundenfreundlichkeit wird gesteigert.
Zusätzlich müssen moderate und faire Gebührenobergrenzen im
Interesse der Banken und Sparkassen sein. Wir setzen hier auf die
Wirkung des Marktes. Allerdings dürfen wir nicht die flächendeckende
Versorgung im ländlichen Raum aus dem Blick verlieren. Sparkassen,
Volksbanken und Raiffeisenbanken sichern mit ihrer Infrastruktur die
Ausstattung an Geldautomaten in der Fläche. Direktbanken, die ihren
Kunden zwar kostenlose Leistungen versprechen, selbst aber keine
eigene Infrastruktur zur Verfügung stellen, profitieren davon.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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