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Haufe aktuell: Bundesverfassungsgericht kippt eingeschränkte Steuerabzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers - Neuregelung ab 2007 verfassungswidrig

Geschrieben am 29-07-2010

Freiburg (ots) - Die mit dem Steueränderungsgesetz 2007 weiter
eingeschränkte steuerliche Abzugsmöglichkeit für das häusliche
Arbeitszimmer ist grundgesetzwidrig. Das entschied das
Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Juli 2010, der heute
bekannt wurde. Dies betrifft vor allem den Aspekt, dass ein
häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich absetzbar ist, wenn es
den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung
bildet.

Die Steuerexperten von Haufe haben erste Informationen und
Kommentierungen zusammengestellt. Interessierte finden diese
kostenlos unter http://www.haufe.de/steuern

Originaltext: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Public Relations
RA Oliver Kaiser
Tel.: 0761/898-3975
Fax: 0761/898-3900
E-Mail: PresseHaufe@haufe-lexware.com
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter
http://www.haufe-lexware.com


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