| | | Geschrieben am 28-07-2010 DEKRA: Warnweste bei Autoreisen griffbereit halten / Teilweise empfindliche Bußgelder im Ausland
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 Stuttgart (ots) - Bei Autofahrten ins europäische Ausland gehört
 immer auch eine Warnweste an Bord, erinnern die Sachverständigen von
 DEKRA zu Beginn der Hauptreisezeit. Die gelben, orangefarbenen oder
 roten Überzieher sind in vielen europäischen Ländern vorgeschrieben.
 Bei Verstößen drohen teilweise empfindliche Bußgelder. Warnwesten
 müssen griffbereit im Fahrzeuginneren aufbewahrt werden, wenn nicht,
 drohen in manchen Ländern auch dafür noch Knöllchen.
 
 Wer bei Panne oder Unfall das Auto verlassen muss, geht ein hohes
 Risiko ein, vom fließenden Verkehr erfasst zu werden, warnen die
 Unfallexperten. Viele europäische Länder verlangen deshalb, in
 solchen Fällen eine Warnweste überzustreifen. In Frankreich,
 Kroatien, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien (über
 3,5 t) und Tschechien sind Autofahrer verpflichtet, eine Warnweste
 ständig mitzuführen und bei Bedarf anzulegen. In anderen Ländern gibt
 es nur eine Tragepflicht bei Panne oder Unfall, so etwa in Belgien,
 Bulgarien, Italien, Luxemburg, Rumänien, der Slowakei, Slowenien und
 Spanien. Zum Teil ist für alle Insassen eine solche Weste
 vorgeschrieben.
 
 Die fälligen Bußgelder vor allem für das Nichtanlegen können die
 Urlaubskasse stark belasten. Der Mindestsatz beträgt beispielsweise
 in Belgien 50 Euro, in Portugal sogar 120 Euro. In extremen Fällen
 kann der Betrag drastisch steigen. In Portugal gilt die Vorschrift
 nur für im Land zugelassene Fahrzeuge, betrifft deshalb aber auch
 Mietwagen. In einigen Ländern gelten die Vorschriften auch für
 Motorradfahrer. Laut DEKRA ist es ratsam, sich über die Praxis im
 Urlaubsland vorab zu informieren. Die Warnwesten müssen der
 europäischen Norm EN 471 entsprechen, die an einem Label zu erkennen
 ist.
 
 In Deutschland müssen derzeit nur die Fahrer gewerblich genutzter
 Fahrzeuge eine Warnweste mitführen, nicht jedoch die privaten
 Autofahrer. Aber auch sie sollten im Interesse der eigenen Sicherheit
 laut DEKRA immer eine Warnweste im Auto griffbereit halten. Besonders
 bei Nacht und bei schlechten Sichtverhältnissen verringern sie die
 Gefahr, dass Personen beim Verlassen des Fahrzeuges vom fließenden
 Verkehr übersehen und erfasst werden.
 
 Originaltext:         Dekra AG
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6647
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6647.rss2
 
 Pressekontakt:
 DEKRA e.V.
 Presse und Information
 Alexander Föll
 Tel.:  +49 711 7861 2739
 Fax:   +49 711 7861 2700
 Email: alexander.foell@dekra.com
 
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