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Der Tagesspiegel: Fall Ramelow: Gericht setzt Verfassungsschutz Frist

Geschrieben am 31-08-2006

Berlin (ots) - Im Streit um die Beobachtung des PDS-Politikers
Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz hat das Verwaltungsgericht
Köln dem Geheimdienst eine Frist gesetzt. Bis Mittwoch kommender
Woche soll das Bundesamt für Verfassungsschutz die "vollständige
Personalakte" Ramelows vorlegen, wie aus einem dem Tagesspiegel
vorliegenden Schreiben des Gerichts an das Bundesamt für
Verfassungsschutz hervorgeht. Eine entsprechende Aufforderung an die
Behörde hatte das Gericht bereits Ende Juni an den Verfassungsschutz
gerichtet. Offenbar wurde ihr nicht Folge geleistet.

Der Verfassungsschutz hatte im Mai zugegeben, auch nach der Wahl
Ramelows im Herbst in den Bundestag "verfassungsschutzrelevante
Informationen" über den Politiker zu sammeln, der Vizechef seiner
Fraktion im Bundestag ist. Es handele sich aber ausschließlich um
"offen zugängliche Daten", die nur seine parteipolitischen
Aktivitäten betreffen würden.

Der Verfassungsschutz hat Ramelow nach eigenen Angaben
"insbesondere" wegen seiner Funktionärstätigkeit für die Linkspartei
im Visier. Offenbar geht es der Behörde um einen Präzedenzfall um zu
klären, ob eine Beobachtung auch von Bundestagsabgeordneten im
Einzelfall geboten ist. Eine Stellungnahme zur jüngsten Aufforderung
des Gerichts lehnte ein Sprecher des Bundesamtes für
Verfassungsschutz unter Hinweis auf das laufende Verfahren ab. Erst
vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass auch der Militärische
Abschirmdienst (MAD) Informationen zu Ramelow gespeichert, inzwischen
aber gelöscht hat.

Rückfragen: Politikredaktion, Telefon 030/26009-219

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=2790
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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