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Neue Zollpraxis "Roter Kanal": Anruf genügt?

Geschrieben am 22-07-2010

Berlin (ots) - An den großen Verkehrsflughäfen wird auf eine
dauerhafte Besetzung der Kontroll- und Abfertigungspositionen des
Zolls beim Reiseverkehr verzichtet. Der BDZ Deutsche Zoll- und
Finanzgewerkschaft hat erhebliche Bedenken gegen diese
Abfertigungspraxis, da dadurch Sicherheitslücken in Kauf genommen
werden.

Damit der privat oder gewerblich Reisende im unbesetzten
sogenannten "Roten Kanal" rechtswirksam eine Zollanmeldung abgeben
kann, wird er durch eine Hinweistafel darauf aufmerksam gemacht, dass
er mit dem dort vorhandenen Telefon die Abfertigung anfordern kann,
die dann nach einer unbestimmten Wartezeit erfolgt.

Entgegen einer verbreiteten Annahme handelt es sich nach Angaben
des Bundesfinanzministeriums bei dieser risikoorientierten
Abfertigungspraxis nicht um ein Pilotprojekt. Das Ministerium weist
darauf hin, dass bei Bedarf mobile Kontrolleinheiten auch
Abfertigungen durchführen. Diese Vorgehensweise gewährleiste einen
effektiven Personaleinsatz. Zollrechtliche Vorgaben stünden diesem
Verfahren nicht entgegen.

Nach Einschätzung von BDZ-Chef Klaus H. Leprich stellt es bei rund
120 Millionen Flugreisenden jährlich, allein 53 Millionen in
Frankfurt am Main und 34 Millionen in München, eine enorme
Herausforderung dar, auf Kontrollen im Reiseverkehr zu verzichten und
durch eine wirksame Risikoanalyse Defizite in der Aufgabenwahrnehmung
des Zolls und damit nicht abschätzbare Gefahren auszuschließen, so
Leprich gegenüber der Presse.

Leprich warnt davor, dass die präventive Wirkung verloren geht,
wenn weit und breit kein Zöllner zu sehen ist. Damit werde die
Hemmschwelle zum Schmuggel deutlich herabgesetzt. Er befürchtet, dass
sich grenzüberschreitend ein- und ausreisende Rechtsbrecher schnell
auf die neuen Abfertigungspraxis einstellen und Schwachstellen im
System erkennen und ausnutzen.

Der Eindruck, der Zoll verfüge über eine hinreichende strategische
oder am Einzelfall orientierte Risikoanalyse und das verbleibende
Restrisiko sei so gering, dass Kontrollpositionen unbesetzt bleiben
können, sei trügerisch, so Leprich weiter. Es sei völlig offen, ob es
überhaupt eine wirksame Strategie gebe, im Rahmen dieser
Abfertigungspraxis die Risiken auf ein vertretbares Mindestmaß zu
beschränken.

Erkenntnisse über einreisende Personen und die Reiseroute stehen
dem Zoll nur eingeschränkt zur Verfügung oder kommen erst im Rahmen
der Kontrollen ans Licht. Leprich fordert deshalb für den Zoll - wie
bei der Bundespolizei bereits Praxis - rechtzeitigen Zugriff auf
Fluggastdaten. Auch auf ein bundesweit zentrales Lagezentren und auf
örtliche Lagezentren bei den Flughafendienststellen könne zur
Bewertung der aktuellen Situation und zur risikoorientierten
Steuerung nicht verzichtet werden.

Leprich erklärte wörtlich: "Wenn restriktive Haushaltsvorgaben und
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen Vorrang gegenüber dem Erfolg der
Zöllnerinnen und Zöllner bei ihrer schwierigen und sensiblen Arbeit
haben, bleibt die Qualität auf der Strecke. Mehr noch: Damit geht der
Staat ein nicht hinnehmbares Risiko ein und nimmt an Dreh- und
Angelpunkten des Flugverkehrs Sicherheitslücken mit unabsehbaren
Folgen in Kauf."

Originaltext: BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53233
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53233.rss2

Pressekontakt:

Christof Stechmann

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Friedrichstraße 169-170
10117 Berlin
Telefon 030 - 40816600
Telefax 030 - 40816633
E-Mail: post@bdz.dbb.de
Internet: www.bdz.dbb.de


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