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Mitteldeutsche Zeitung: Linke Hubertus Knabe gegrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Geschrieben am 22-07-2010

Halle (ots) - Der Direktor der Stasi-Opfer-Gedenkstätte
Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, hat das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Beobachtung des
Linkspartei-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz
begrüßt. "Das Grundgesetz besagt, dass Bestrebungen, die der
verfassungsmäßigen Ordnung zuwiderlaufen, nicht zugelassen sind. Die
Verfassungsschutzämter haben die Aufgabe, diese Bestrebungen
ausfindig zu machen", sagte er der in Halle erscheinenden
Mitteldeutschen Zeitung (Donnerstag-Ausgabe). Im Entwurf für ein
Grundsatzprogramm der Linkspartei sei die Überwindung des
Kapitalismus als Ziel fixiert. Auch gebe es in ihr extremistische
Gruppen. So lange diese frei agieren könnten, dürften Ramelow und
andere sich nicht über Beobachtung wundern. "Das ist ein bisschen so,
wie wenn sich die Betreiber einer Moschee darüber beklagen, dass sie
beobachtet werden, wenn sich im Hinterzimmer fundamentalistische
Extremisten versammeln und zu Anschlägen aufrufen."

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47409
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_47409.rss2

Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200


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