| | | Geschrieben am 14-07-2010 Korruptionsrisiken nehmen zu   10. Handelsblatt Jahrestagung "Unternehmensrisiko Korruption"  9. und 10. September 2010, Renaissance Hotel Köln  Programm: http://vhb.handelsblatt.com/korruption
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 Köln/Düsseldorf (ots) - Unternehmensinterne Ermittlungen versus
 Datenschutz // Grauzone Zuwendungen und Amtsträgerbestechung //
 Haftung des Compliance-Verantwortlichen
 
 "Die Korruptionsrisiken nehmen nicht ab. Mit der Verschärfung des
 internationalen Wettbewerbs nehmen sie sogar zu", erklärte Prof. Dr.
 Kai-D. Bussmann (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) im
 Vorfeld der 10. Handelsblatt Jahrestagung "Unternehmensrisiko
 Korruption" (9./10. September 2010, Köln). Erfahrungen mit
 internationalen Korruptionsfällen hat der MAN-Konzern. Bis Ende des
 Jahres will der neu eingesetzte Chief Compliance Officer, Olaf
 Schneider, ein einheitliches System in sämtlichen Teilkonzernen
 etablieren. "Ich brauche Transparenz, Durchgriff und ein eigenes
 Reporting", sagt Schneider gegenüber dem Handelsblatt. (30.03.2010)
 Olaf Schneider spricht auf der Jahrestagung über die
 Compliance-Strategie nach dem Schmiergeldskandal. Im Lkw- und
 Busgeschäft als auch in der Turbosparte schoben MAN-Mitarbeiter
 jahrelang das Geschäft mit illegalen Provisionen an.
 
 Eigenermittlungen sind weiterhin rechtens "Auch nach der Reform
 des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben interne Ermittlungen und
 Compliance zulässig - man muss allerdings genau wissen, wie und was
 man macht", erklärte Tim Wybitul (Mayer Brown LLP) gegenüber dem
 Veranstalter. Wybitul spricht auf der Tagung über Datenschutz bei
 internen Ermittlungen und thematisiert die Risiken bei Verstößen. Tom
 Woodson (Siemens AG) referiert über seine Erfahrungen bei
 unternehmensinternen Ermittlungen sowie die Rechte und
 Auskunftspflichten der Befragten. Verhaltensregeln für Unternehmen
 bei Eigenermittlungen diskutieren anschließend Woodson, Wybitul,
 Birgit Galley (Forensic Management), Dr. Mark Zimmer (Dunn & Crutcher
 LLP) und der Vorsitzende Prof. Bussmann.
 
 Täterschaft des Compliance Officers mit BGH-Urteil vom 17.7.2009
 möglich In seinem Urteil vom 17.07.2009 (Az. 5 StR 394/08) (BGH NJW
 2009, 3173 ff.) hat der BGH erstmalig ausdrücklich die
 Garantenpflicht von Compliance Officers bejaht. Dr. Rolf Raum
 (Bundesgerichtshof) erläutert die Strafbarkeitsrisiken für
 Compliance-Verantwortliche im Detail. Die Folgen des BGH-Urteils für
 die Strafverfolgungspraxis und die Auswirkungen auf Unternehmen
 erörtern Galley, Dr. Hans-Hermann Aldenhoff (Simmons & Simmons), Dr.
 Rolf Raum (Bundesgerichtshof), Dr. Hans Richter (Staatsanwaltschaft
 Stuttgart) und Olaf Schneider (MAN) zusammen mit dem Plenum.
 
 Grauzone "Zuwendungen" und Amtsträgerbestechung Die Grenze
 zwischen erlaubten Geschenken und unerlaubter Vorteilsgewährung
 erklärt Dr. Katharina Beckemper (Universität Leipzig). Die
 Privatdozentin spricht über den schmalen Grat zwischen Lobbyismus,
 Korruption und mögliche Spielräume. Dr. Martin Auer (MVV Energie AG)
 betrachtet in seinem Vortrag die praktische Handhabung bei privaten
 und gewerblichen Kunden gegenüber der öffentlichen Hand. Auer stellt
 präventive Maßnahmen und Lösungsvorschläge für alltägliche
 Geschäftsprozesse vor.
 
 Originaltext:         EUROFORUM Deutschland SE
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6625
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6625.rss2
 
 Pressekontakt:
 Julia Batzing
 Pressereferentin
 EUROFORUM
 Konzeption und Organisation für Handelsblatt Veranstaltungen
 Prinzenallee 3
 40549 Düsseldorf
 Telefon: + 49 (0)2 11. 96 86-33 81
 Fax: + 49 (0)2 11. 96 86-43 81
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