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Weltkongress Inklusion: Kinder- und Jugendärzte wünschen gemeinsame Schule für alle Kinder / Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin: Mit sprach- und lernbehinderten Kindern beginn

Geschrieben am 09-06-2010

Berlin (ots) - Der Trend ist eindeutig: die Entwicklung hin zur
grundsätzlich gemeinsamen Beschulung von behinderten und nicht
behinderten Kindern und Jugendlichen in Deutschland (Inklusion) ist
kaum mehr umkehrbar. Dabei müssen künftig aber auch die Kinder- und
Jugendärzte ein gewichtiges Wort mitreden.

So sieht die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und
Jugendmedizin (DGSPJ) im Art.24 der seit 2009 auch in Deutschland
gültigen UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung
den Anspruch von Eltern gestärkt, eine inklusive Beschulung für ihre
Kinder einzufordern. Inklusion bedeutet nicht nur, dass alle Kinder
in eine Regelschule kommen, sondern dass sich die Schule auch auf die
besonderen Bedürfnisse aller Schüler - auch der Kinder mit schweren
Behinderungen - einstellt. Zur Ausstattung müssen dann in jedem Fall
unter anderem spezielle Therapieangebote und -räume, Barrierefreiheit
und Betreuungsverlässlichkeit gehören. Auch die
Kultusministerkonferenz strebt die gemeinsame Schule prinzipiell als
Regelfall an. Mit dem Weltkongress "Inklusion international" (16. bis
19. Juni in Berlin) wird das Thema Inklusion weiter an Bedeutung
gewinnen.

Doch bisher gehen die Bundesländer inhaltlich sehr
unterschiedliche Wege, bedauert Dr. Ulrike Horacek von
DGSPJ-Bundesvorstand. Einzelne haben bereits große Fortschritte
erzielt. Bereits für das Schuljahr 2010/2011 hat Baden-Württemberg
die Aufhebung der Sonderschulpflicht proklamiert. In
Schleswig-Holstein werden Blinde und Hörbehinderte nun nicht mehr in
Spezialschulen gefördert, sondern in Regeleinrichtungen, betreut von
mobilen Sonderpädagogen. Zumeist findet aber noch ein Nebeneinander
von inklusiver Sonderpädagogik in Regelschulen und in Förderschulen
mit spezifischen Schwerpunkten statt, das nur selten in zufrieden
stellender Weise abläuft. In vielen Bundesländern soll zum Beispiel
der Schulträger durch Integrationshelfer entlastet werden, die das
einzelne unterstützungsbedürftige Kind begleiten. Dies geschieht
allerdings in höchst unzureichender Weise. Viele Regelschulen, die
gemeinsamen Unterricht anbieten, vermissen daher eine einheitliche
und systematische Linie. In jedem Fall sollte dem Elternwahlrecht -
bezogen auf die Schulform - eine sehr große Bedeutung zukommen. Dabei
kann sich der Elternwille jedoch auch gegen eine inklusive Beschulung
richten, so dass ein fortbestehendes Nebeneinander der Strukturen
gewährleistet werden muss.

Wie sollte sich nun der Kinder- und Jugendarzt unter
sozialpädiatrischen Gesichtspunkten als Interessenwalter des Kindes
neu positionieren und orientieren?

1. Zunächst müssen die Kinder identifiziert werden, die relativ
einfach inklusiv beschult werden können. Für andere Kinder, bei denen
der inklusive Unterricht nur mit großem Aufwand umgesetzt werden
kann, bedarf es verlässlicher medizinischer Diagnosen und individuell
bedarfsgerechter Konzepte zur Inklusion.

2. Die Systeme Kinder- und Jugendmedizin und pädagogische
Förderung müssen enger zusammenwachsen. Dabei sollten die
Sonderpädagogik wie auch der Öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt
werden.

3. Bei der Suche der Eltern nach einer geeigneten Beschulung
müssen auch Kinder- und Jugendärzte mit darauf achten, dass nicht
Ideologien die Elternwünsche bestimmen.

Die Kinder, die über gute Ressourcen verfügen, dürfen nach Ansicht
Horaceks bei einer inklusiven Beschulung in der Förderung ihrer
Fähigkeiten nicht vernachlässigt werden. Inklusion bietet aber die
Chance, die Erziehung hin zu einem toleranteren Verhalten zu fördern
und damit lernbeeinträchtigte Mitschüler zu akzeptieren. Dabei muss
aber den Verantwortlichen in Politik und Schulverwaltungen klar sein,
dass all dies ohne finanzielle Mittel kaum gehen wird, meint Ulrike
Horacek. Vor allem die sonderpädagogisch fundierte Ausbildung vieler
Pädagogen müsse deutlich ausgebaut werden. Auch in Zeiten von
Sparklausuren und Finanzsperren gilt jedoch, dass sich die frühe
Weichenstellung hin zu mehr Teilhabe nicht nur humanitär, sondern
auch ökonomisch rechnet.

Weitgehend Konsens besteht dahingehend, dass im Rahmen eines
mehrstufigen Prozesses zunächst sprach- und lernbehinderte Kinder
inklusiv beschult werden sollen. Hierdurch könnte die ausschließlich
in deutschsprachigen Ländern bestehende Form der Förderschulen für
Lernbehinderte aufgelöst werden, sofern zugleich die Klassengröße der
inklusiven Schule reduziert wird. Damit wäre ein Anfang gemacht, um
lernbehinderte Kinder besser einzugliedern. Der Gedanke der Inklusion
würde für alle rasch konkreter und vor Ort erfahrbar werden.

Originaltext: Dt. Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55202
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55202.rss2

Pressekontakt:
Dr. Ulrike Horacek
Kinder- und Jugendärztin
Leiterin des Gesundheitsamtes Kreis Recklinghausen
DGSPJ- Vorstandsmitglied
Mail: u.horacek@kreis-re.de


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