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Reform der zahnärztlichen Vergütungsstrukturen / vdek und KZBV fordern gerechtere Wettbewerbsbedingungen

Geschrieben am 07-06-2010

Berlin (ots) - Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) haben sich auf
Eckpunkte für eine Reform der zahnärztlichen Vergütungsstrukturen in
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verständigt. Ziel der
gemeinsamen Forderungen an den Gesetzgeber ist eine Fortentwicklung
und Flexibilisierung der Vergütungsstrukturen, die regionale
Besonderheiten berücksichtigen und gerechtere Wettbewerbsbedingungen
für Vertragszahnärzte und Ersatzkassen herstellen.

Für Dr. Wolfgang Eßer, stellvertretender Vorsitzender des
Vorstandes der KZBV, ist eine Reform des zahnärztlichen
Vergütungssystems lange überfällig: "Die gesetzlichen Regelungen von
gestern passen nicht mehr zur wettbewerblich ausgerichteten
Versorgungswelt von heute und gefährden die Sicherstellung der
zahnärztlichen Versorgung. Wir haben noch immer Budgets auf der Basis
historischer Leistungsbedarfe. Zudem hat die Politik den
Krankenkassenwechsel erleichtert. Viele Versicherte machen davon
Gebrauch. Das verändert den Leistungsbedarf einzelner Kassen. Weil
die Vergütungsstrukturen das unberücksichtigt lassen, verliert die
vertragszahnärztliche Versorgung jährlich mehr als 100 Millionen
Euro. Neben der Zahl der Versicherten muss auch die
Versichertenstruktur einer Krankenkasse bei der Festlegung der
Honorarvolumina berücksichtigt werden können." Nötig seien adäquate
Steuerungselemente, die den zahnmedizinischen Fortschritt nicht
behinderten. Dass die Zahnmedizin kein Kostentreiber in der GKV sei,
belege die Entwicklung der letzten Jahre.

Auch der Vorstandsvorsitzende des vdek, Thomas Ballast, sieht
dringenden Reformbedarf: "Historisch bedingt haben wir bei Primär-
und Ersatzkassen unterschiedliche Vergütungen für zahnärztliche
Leistungen. Anders als für die vertragsärztliche Vergütung und die
Vergütung von Krankenhausleistungen sind diese Unterschiede bisher im
zahnärztlichen Honorarbereich nicht per Gesetz behoben worden. Für
die Ersatzkassen bedeutet das spürbare Wettbewerbsnachteile und führt
somit für unsere Versicherten zu finanziellen Belastungen. Wir
brauchen deshalb eine Angleichung der Honorare. Das kann auf
Länderebene passieren, damit regionalen Besonderheiten Rechnung
getragen wird." Vorgeschlagen werde eine nach der Versichertenzahl
der einzelnen Kasse und deren tatsächlichen Leistungsbedarf
gewichtete Angleichung. Damit, so Ballast weiter, stelle man sicher,
dass für alle Krankenkassen gleiche Ausgangsbedingungen im Wettbewerb
gelten und für die zahnmedizinische Versorgung der Versicherten
insgesamt künftig nicht weniger Mittel als bisher zur Verfügung
stünden.

Originaltext: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/12264
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_12264.rss2

Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Leiter Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Tel.: 030 - 280 179 27, Fax: 030 - 280 179 21
Email: r.kern@kzbv.de

Michaela Gottfried, Pressesprecherin, Leiterin Abt. Kommunikation,
Verband der Ersatzkassen e. V.
Tel.: 030 - 269 311 200, Fax: 030 - 269 312 915
Email: michaela.gottfried@vdek.com


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