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Generika vom Preismoratorium ausnehmen

Geschrieben am 18-05-2010

Berlin (ots) - Im Vorfeld der am 19. Mai 2010 stattfindenden
Anhörung zum GKV-Änderungsgesetz erklärt Peter Schmidt,
Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika:

"Mit dem Preismoratorium soll ausweislich der Gesetzesbegründung
sichergestellt werden, dass die vorgesehene Erhöhung des
Herstellerabschlags nach § 130a Abs. 1 von 6 Prozent auf 16 Prozent
den Krankenkassen tatsächlich zugute kommt. Pharmazeutische
Unternehmen, die den erhöhten Zwangsrabatt abzuführen haben, könnten
versucht sein, diese Mehrbelastung durch entsprechende
Preisanhebungen ganz oder teilweise zu kompensieren. Einer solchen
Strategie will die Koalition einen Riegel vorschieben, indem sie
solche Preiserhöhungen durch einen speziellen Abschlag (§ 130a Abs.
3a SGB V) abschöpft.

Die in Rede stehende Erhöhung gilt generell nicht für unter
Festbetrag stehende Arzneimittel. Damit sind etwa 90 Prozent der
Generika von dieser Maßnahme nicht betroffen. Auf festbetragsfreie
Generika müssen ihre Hersteller den Herstellerrabatt sowohl nach §
130a Abs. 1 SGB V als auch nach § 130a Abs. 3b SGB V, den so
genannten Generikarabatt, zahlen. Auf diese Arzneimittel ist also
bereits jetzt ein Rabatt von 16 Prozent zu leisten. Den
zehnprozentigen Generikarabatt können die pharmazeutischen
Unternehmen zwar durch eine entsprechende Preissenkung ablösen, für
die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ergibt sich aber in beiden
Fallgestaltungen eine Entlastung von 16 Prozent auf den einheitlichen
Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU).

Die Koalition geht zu Recht davon aus, dass eine Erhöhung des
Abschlags für nicht festbetragsgebundene Generika auf 26 Prozent
unangemessen wäre. Sie hat diese Medikamente, die ebenso wie die
Festbetragsgenerika auf breiter Front Gegenstand von
Arzneimittelrabattverträgen sind, deshalb von der Erhöhung des
Herstellerabschlags nach § 130a Abs. 1 SGB V ausgenommen. Für nicht
festbetragsgeregelte Generika bleibt es beim Zwangsrabatt von 16
Prozent.

Die Koalition will die Überregulierung im Arzneimittelmarkt
abbauen. Sie sollte daher keine neuen unnötigen Regulierungen
beschließen und die Generika konsequenterweise vom Preismoratorium
freistellen."

Originaltext: Pro Generika e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54604
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54604.rss2

Pressekontakt:
Thomas Porstner
Pressesprecher
Tel.: (030) 81 61 60 9-40
info@progenerika.de


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