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Singhammer/Bleser: Google muss Konsequenzen spüren

Geschrieben am 17-05-2010

Berlin (ots) - Zu den jüngst bekannt gewordenen Mitschnitten
privater E-Mail und Internetabrufe durch den US-Konzern Google
erklären der u.a. für den Bereich Verbraucherschutz zuständige
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes
Singhammer MdB und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB:

Die nunmehr bekannt gewordene Datensammlung durch Google, die sich
nach deren Angaben seit Jahren nicht nur auf Fotografien, sondern
darüber hinaus auch auf die Standorte offener W-LAN-Funknetze und
sogar Fragmente privater Nutzerdaten (abgerufene E-Mails und
Webseiten) erstreckt, stellt einen Verstoß gegen das
Bundesdatenschutzgesetz dar und muss nun endlich entsprechende
juristische Konsequenzen haben.

Inwieweit auch das Fernmeldegeheimnis betroffen ist, muss der
Bundesdatenschutzbeauftragte klären. Dass diese Datensammlung, wie
Google nun angibt, nur "versehentlich" erfolgt sei, ändert jedenfalls
nichts an der juristischen Bewertung des Vorgangs.

Hier wäre die Verhängung eines hohen Bußgeldes in unseren Augen
ein wirkungsvoller erster Schritt.

Es darf nicht Praxis werden, dass Google die deutschen
Datenschutzstandards schlicht ignoriert und die Öffentlichkeit weiter
darüber im Unklaren lässt, welche Daten nun konkret zu welchem Zweck
und in welchem Umfang gesammelt werden.

Die in einer Art Salami-Taktik nur Stück für Stück zugegebenen
Verstöße gegen den Datenschutz kamen erst durch die konkreten
Anfragen deutscher Datenschützer ans Licht und zeigen eindrucksvoll,
dass Google dem sensiblen Datenschutz offenbar noch immer nicht die
nötige Aufmerksamkeit schenkt. In anderen Ländern mag der Konzern
damit durchkommen, in Deutschland hat das Thema jedoch Priorität.

Das jetzt bekannte Ausmaß dieses Eingriffs in die Privatsphäre
bestätigt uns in der Auffassung, dass die Arbeit von Google und
vergleichbaren Dienst-Anbietern national wie international von
wirkungsvolleren gesetzlichen Regeln flankiert werden muss. In erster
Linie wäre hierbei an eine effektivere Ausgestaltung des sogenannten
"Safe-Harbor-Abkommens" zu denken, um ein international
gleichwertiges Datenschutzniveau sicherzustellen und Bußgelder auch
bei Verstößen ausländischer Unternehmen besser durchsetzen zu können.

Es zeigt sich nun jedenfalls klar, dass der Vorstoß von
Bundesverbraucherschutzministerin Aigner genau ins Schwarze zielte
und bei Google offenbar einen wunden Punkt traf.

Die Union wird sich weiterhin dafür stark machen, die Privatsphäre
der Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet besser zu schützen,
als dies aktuell der Fall ist.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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