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Götz/Harbarth: EU-Zahlungsverzugsrichtlinie muss auch Interessen der Steuerzahler gerecht werden

Geschrieben am 07-05-2010

Berlin (ots) - Zur Stellungnahme des Deutschen Bundestags zu einem
Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung der EU-Richtlinie zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr erklären der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz
MdB und der zuständige Berichterstatter Dr. Stephan Harbarth MdB:

Steuergelder sollten verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert
eingesetzt und nicht für übertriebene Strafzahlungen vergeudet
werden.

Auf Initiative der christlich-liberalen Koalition hat der
Bundestag im Rahmen eines fraktionsübergreifenden Antrags die
Bundesregierung aufgefordert, bei den Verhandlungen in Brüssel darauf
hinzuwirken, dass

- keine Sondervorschriften für den Zahlungsverzug für die
öffentliche Hand geschaffen werden;

- weder unangemessene Pauschalbeträge für Beitreibungskosten noch
ein Strafschadensersatz eingeführt werden;

- die vertragliche Freiheit, Zahlungs- sowie Abnahme- und
Überprüfungsfristen zu vereinbaren, erhalten bleibt und die
Abnahme- und Überprüfungsfrist im Regelfall nicht auf 30 Tage
verkürzt wird.

Mit diesem Beschluss im Gepäck kann Deutschland im
Wettbewerbsfähigkeitsrat ein gutes Ergebnis für die Unternehmen
einerseits und die Kommunen bzw. die Steuerzahler andererseits
erzielen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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