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Datenschutzkontrolleure als Hüter der Grundrechte stärken

Geschrieben am 07-05-2010

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat
anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Datenschutzberichtes der
EU-Grundrechteagentur (FRA) eine Reform der Datenschutzkontrolle in
Deutschland angemahnt. "Der Bericht der FRA bestätigt ebenso wie ein
kürzlich gegen Deutschland ergangenes Urteil des Europäischen
Gerichtshofs(EuGH) zur Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle die
unverzichtbare Rolle der Datenschutzkontrollstellen als Hüter des
Grundrechts auf Datenschutz", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des
Deutschen Instituts für Menschenrechte. Deutschland müsse nun zügig
und entschlossen auf die Verurteilung durch den EuGH reagieren.
Verschiedene Formen staatlicher Aufsicht über die
Datenschutzbeauftragten und andere Datenschutzkontrollstellen in Bund
und Ländern sowie eine schwache personelle und finanzielle
Ausstattung schränkten derzeit die Unabhängigkeit der
Datenschutzkontrolle in unzulässiger Weise ein, so Rudolf weiter.

Datenschutzskandale der letzten Jahre wie die bei Telekom, Bahn
und einigen Discountern zeigten, dass die Menschen in Deutschland
ohne eine starke und unabhängige Datenschutzkontrolle nicht
ausreichend geschützt werden könnten, sagte Rudolf. "Die
Datenschutzbeauftragten sind als Hüter des Grundrechts auf
Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung unersetzlich. Sie
können die Grundrechte der Menschen aber nur dann effektiv schützen,
wenn sie völlig unabhängig sind". Zu völliger Unabhängigkeit gehöre
auch die Entscheidungshoheit bei Personal, Haushalt und Organisation.
Dies gelte nicht nur für die Datenschutzkontrolle bei privaten
Unternehmen, sondern vor allem auch für die Kontrolle der
Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung.

Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und der
Datenaustausch von Sicherheitsbehörden innerhalb der EU seien nur
drei der Themen, die deutlich machten, dass jeder Mensch auf wirksame
Datenschutzkontrolle angewiesen sei, betonte die Juristin. Präventive
Datenspeicherung und Austausch von Daten mit anderen EU-Staaten und
den USA nähmen rapide zu. "Wenn wir eine grundrechtskonforme
Weiterentwicklung der Europäischen Sicherheitspolitik wollen,
brauchen wir eine starke und vom Staat unabhängige
Datenschutzkontrolle", so Rudolf. Es liege auf der Hand, dass
effektive Kontrolle nicht gegeben sein kann, wenn der zu
Kontrollierende den Kontrolleur kontrolliert. Die
EU-Grundrechtecharta schreibe die unabhängige Datenschutzkontrolle
als Bestandteil des Grundrechts auf Datenschutz nunmehr verbindlich
vor. Dies mache eine Reform der Datenschutzkontrolle über staatliche
Behörden auch im Sicherheitsbereich erforderlich.

Factsheet: Das Grundrecht auf Datenschutz und die
Datenschutzkontrolle in Deutschland
http://www.presseportal.de/go2/schwerpunkte/datenschutz

Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51271
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand
Telefon (030) 259359-14
Mobil (0160) 966 500 83
Email hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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