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Votum des Europäischen Parlaments: Mitgliedstaaten müssen zusätzliche Luftsicherheitsmaßnahmen bezahlen

Geschrieben am 05-05-2010

Berlin (ots) - Das Europäische Parlament hat heute (13.30 Uhr) mit
deutlicher Mehrheit die Richtlinie für die Finanzierung von
Luftsicherheitsmaßnahmen verabschiedet. Künftig sollen die
Mitgliedstaaten für zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen aufkommen.

Aus Sicht des Flughafenverbands ADV ist die Entscheidung der
Europaparlamentarier ein konsequenter Schritt. In den letzten Jahren
haben sich die Sicherheitskosten an den Flughäfen mehr als
verdoppelt. Weitere Belastungen sind bereits absehbar: Durch die
geplante Abänderung der Flüssigkeitsregelung und die Einführung von
Körperscannern werden die Kosten für die Sicherheit im Luftverkehr in
den kommenden Jahren weiter ansteigen. Bislang bezahlen Fluggäste
über Luftsicherheitsgebühren alle staatlichen Maßnahmen, die an den
Flughäfen veranlasst werden.

Die deutschen Flughäfen fordern, dass die geplanten
Luftsicherheitsmaßnahmen erst umgesetzt werden, wenn marktreife
Technologien vorliegen. "Insbesondere die für nächstes Jahr
vorgesehenen Flüssigkeitsdetektoren müssen einwandfrei und schnell
funktionieren, bevor sie an den Flughäfen zum Einsatz kommen. Sonst
drohen lange Schlangenbildungen an den Passagierkontrollen",
befürchtet Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer der Flughafenverbands
ADV. Da bislang noch keine verläßlich funktionierenden Geräte zur
Detektion von Flüssigkeiten vorliegen, fordert der Flughafenverband
ADV die EU-Kommission auf, vom bisherigen Zeitplan zur Abänderung der
Flüssigkeitsregelung Abstand zu nehmen. Dieser sieht vor, dass in
einem ersten Schritt (bis Ende April 2011) das Flüssigkeitsverbot für
Transferfluggäste aufgehoben wird. Im zweiten Schritt (spätestens
Ende April 2013) soll die Beschränkung der Mitnahme von Flüssigkeiten
für alle Fluggäste in Europa fallen. "In der gegenwärtig angespannten
wirtschaftlichen Situation brauchen wir keine teuren Maschinen, die
technisch nicht ausgereift und schon bald überholt sind", erklärt
ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel abschließend. Der Beschluß des
Europäischen Parlaments muss nun durch den Europäischen Rat bestätigt
werden.

Originaltext: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44169
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44169.rss2

Pressekontakt:
Friederike Langenbruch
Pressesprecherin
Politik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030/310118-52
Mobil: 0163/4774517
langenbruch@adv.aero


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