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Neue OZ: Kommentar zu Verbraucher / Verbraucherinformationsgesetz

Geschrieben am 04-05-2010

Osnabrück (ots) - Fenster zu, Licht aus

Jalousien runter statt Fenster auf: In vielen deutschen Amtsstuben
wird gemauert und abgewiegelt, wenn der Bürger Einblick in Akten
verlangt. Während Behörden in Skandinavien oder den USA bereitwillig
Auskunft geben, verschanzen sich deutsche Beamte immer noch hinter
vermeintlichen Amtsgeheimnissen.

Dass die Bürger seit vier Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf
Auskünfte haben, hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Und wo
es bekannt ist, ziehen die Behörden mitunter alle Register, um das
Recht auf Information zu unterlaufen. Schließlich bietet das
Informationsfreiheitsgesetz allerlei Schlupflöcher, um neugierige
Fragen abzubügeln. Ein Hinweis auf fiskalische Interessen oder
Geschäftsgeheimnisse reicht. Bisweilen treiben die Ausflüchte absurde
Blüten. Wenn Einsicht in Gesetzentwürfe verwehrt wird, weil es sich
dabei um "Regierungstätigkeit" handele, dokumentiert das den ganzen
Unwillen mancher Ministerien.

Solange Auskunftsrechte der Bürger durch zu weit gefasste
Ausnahmen praktisch leerlaufen, hat das Informationsfreiheitsgesetz
seinen Namen nicht verdient. Strengere Vorgaben für die Behörden
sowie ein schärferes Kontrollrecht des Bundesbeauftragten für
Informationsfreiheit sind überfällig.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2

Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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