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Fischbach: UN-Kinderrechtskonvention jetzt für alle Kinder

Geschrieben am 04-05-2010

Berlin (ots) - Anlässlich des Beschlusses des Bundeskabinetts, die
Vorbehaltserklärung gegen die UN-Kinderrechtskonvention
zurückzunehmen, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ingrid Fischbach MdB:

Die Rücknahme der Vorbehaltserklärung gegen die
UN-Kinderrechtskonvention ist ein großer Erfolg für die Umsetzung der
Kinderrechte in Deutschland und zeigt, dass wir die im
Koalitionsvertrag gemachten Vereinbarungen zeitnah umsetzen. Die
christlich-liberale Koalition hat das geschafft, was viele Jahre
nicht gelang.

Das Vorhaben scheiterte bisher immer an der Mehrheit der
Bundesländer, die einer Rücknahme der Vorbehaltserklärung nicht
zustimmten.

Deutschland hatte die UN-Kinderrechtskonvention mit insgesamt 5
Vorbehalten ratifiziert. Durch Änderungen im nationalen Recht hatte
zwischenzeitlich nur noch der ausländerrechtliche Vorbehalt Bestand,
der Flüchtlingskindern den Status als Kinder nur bis zum 16.
Lebensjahr zugestanden hatte.

Dies hatte zur Folge, dass 16-Jährige als voll handlungsfähig
galten und keinen Anspruch auf einen gesetzlichen Vertreter hatten.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durften daher auch ohne
Begleitung in Abschiebehaft genommen werden.

Als wichtigstes Instrumentarium für die Rechte und den Schutz der
Kinder hat die UN-Kinderrechtskonvention nunmehr für alle Kinder
Bestand. Dies ist wegweisend für die Kinderrechte in Deutschland.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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