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Der falsche Weg zum richtigen Ziel / VGF zum BMF-Diskussionsentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts"

Geschrieben am 03-05-2010

Berlin (ots) - Der Verband unterstützt ausdrücklich den Vorschlag
der Politik, der Branche der geschlossenen Fonds künftig gesetzliche
Regeln zu geben. Hierzu hatte der Verband im Februar 2009 bereits
umfassende Vorschläge gemacht.

Entsprechend positiv wertet der Verband die Tatsache, dass einige
dieser Vorschläge im vorliegenden Entwurf aufgegriffen worden sind.
Dazu gehört z.B. die Verankerung der inhaltlichen Prospektprüfung
nach dem Wirtschaftsprüferstandard S4 sowie die Pflicht zur
Erstellung einer Produkt-Kurzinformation.

Weiter soll es nach dem Willen des Gesetzgebers künftig
Qualifizierungsanforderungen für Vertriebe und die Pflicht zur
Offenlegung von Provisionen geben. Auch das Gebot der
anlegergerechten Beratung soll künftig per Gesetz verankert werden.
Diese Forderungen decken sich ebenfalls mit denen des Verbandes. Der
Weg, den das Ministerium beschreitet, um diese Ziele zu erreichen,
ist aus Sicht des Verbandes jedoch nicht der richtige. So sollen
Anteile an geschlossenen Fonds künftig als Finanzinstrumente
qualifiziert. Die Folgen dieser Einstufung gehen weit über die
formulierten Regelungsziele hinaus, warnt der Verband. Sie sind weder
produkt- noch marktgerecht. Denn durch die ausufernde Anwendung des
Kreditwesengesetzes (KWG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
werden gerade freie Vertriebe und kleinere Emissionshäuser in ihrer
Existenz bedroht.

"Das kann die Axt gerade am Geschäftsmodell des freien Vertriebs
sein. Die mit der Aufsicht nach dem KWG verbundenen Regelungen gehen
über die Grenzen dessen hinaus, was der einzelne Berater leisten
kann. Sachgerechter und praktikabler wären Regeln nach dem Vorbild
der Versicherungsvermittler in der Gewerbeordnung. Das Schutzniveau
für den Anleger wäre dasselbe", kommentiert Eric Romba,
Hauptgeschäftsführer des VGF.

Weiter muss es gleiches Recht für alle geben. "Der Gesetzgeber hat
jetzt die Chance, ein "level playing field" für den Vertrieb aller
Kapitalanlageprodukte zu schaffen. Wenn schon der freie Vertrieb
unter das KWG gefasst werden soll, dann muss dies für alle Vermittler
aller Produkte gelten. Bestehende Ausnahmeregelungen für bestimmte
Fondstypen, wie z.B. Investmentfonds, darf es nicht geben. Hier lässt
der Entwurf noch klare Lücken", kritisiert Romba.

Was der Entwurf durch überzogene Aufsichtsanforderungen für
Vertrieb und Emissionshäuser zuviel regelt, lässt er an anderer
Stelle gänzlich vermissen: die so wichtigen Markteintrittsbarrieren
für unseriös arbeitende Anbieter geschlossener Fonds. "Auf Basis des
aktuellen Entwurfs verhindert der Gesetzgeber jedenfalls nicht, dass
unseriöse Anbieter weiterhin ungehindert das Geld privater Anleger
akquirieren können", so Romba. Der Verband hatte hierzu
vorgeschlagen, Mindestkapital vorauszusetzen und
Qualifikationsnachweise von Managern der Anbieter und der Fonds zu
fordern.

Der Entwurf schafft aus Sicht des Verbandes darüber hinaus keinen
klaren und transparenten Rechtsrahmen. Statt vieler Änderungen in
vielen Gesetzen wäre eine spezialgesetzliche Regelung wesentlich
sinnvoller.

Aus Sicht des Verbandes kann der Entwurf daher nur der Auftakt für
eine inhaltliche Diskussion sein. Änderungen sind unumgänglich, um am
Ende marktgerechte und wirksame Regelungen zu haben. "Ein
Aufsichtsgesetz ist erst dann ein gutes Gesetz, wenn es die
definierten Ziele erreicht, marktgerecht und verhältnismäßig ist.
Hier sehen wir noch deutlichen Verbesserungsbedarf", so
Hauptgeschäftsführer Eric Romba.

Mehr Informationen zur Position des Verbandes unter:
http://www.presseportal.de/go2/bmf-gesetzentwurf-geschlossene-fonds

Originaltext: VGF Verband Geschlossene Fonds e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74239
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74239.rss2

Pressekontakt:

Kathrin Jäckel,
T +49 (0)30 31 80 49 03
M +49(0)177 30 18 169
E-Mail: jaeckel@vgf-online.de


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