| | | Geschrieben am 22-08-2006 DStGB und BayGT zur Unternehmensteuerreform: Kein Spielraum zur Entlastung der Wirtschaft - Gewerbesteuer unverzichtbar - Gemeinden bei Hartz IV dauerhaft entlasten
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 Berlin (ots) - "Die Städte und Gemeinden sind offen für niedrigere
 nominale Steuersätze im Zuge einer Unternehmensteuerreform. "Es muss
 allerdings gewährleistet sein, dass die Leistungsfähigkeit der
 Kommunen auch nach einer solchen Reform erhalten und ihre
 Investitionskraft endlich gestärkt wird", sagten der Präsident des
 Bayerischen Gemeindetags, Dr. Uwe Brandl, und der
 Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Dr.
 Gerd Landsberg, heute in München. "Wir sehen den politischen
 Handlungsdruck, der sich aus den im internationalen Vergleich hohen
 nominalen Unternehmensteuern ergibt, auch wenn die meisten
 Unternehmen diese nominalen Steuersätze überhaupt nicht zahlen",
 sagten Brandl und Landsberg weiter.
 
 Angesichts der dramatischen Finanzsituation der Kommunen gebe es
 jedoch keinen weiteren Spielraum für die Entlastung der Wirtschaft.
 Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger will leistungsfähige Kommunen
 und einen sozialen Staat. "Sozial kann der Staat aber nur sein, wenn
 er seine eigene Finanzausstattung nicht immer weiter reduziert. Die
 Gleichen, die heute die Entlastung der Wirtschaft fordern, verlangen
 morgen mehr Bildung, mehr Integration, eine bessere Absicherung im
 Alter und mehr Investitionen in Schulen und Forschung. Das
 funktioniert nicht" sagte Brandl. Niedrigere Steuersätze müssen
 deshalb durch eine breitere Bemessungsgrundlage und durch das Stopfen
 von Steuerschlupflöchern weitgehend aufkommensneutral ausgeglichen
 werden.
 
 Die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen haben sich erfreulich
 entwickelt und werden sich 2006 bundesweit auf 26,1 Mrd. Euro netto
 erhöhen. Weniger gut hat sich der Gemeindeanteil an der
 Einkommensteuer entwickelt, der auf niedrigem Niveau bei ca. 20,5
 Mrd. Euro verharrt. Auch die Kassenkredite explodieren weiter und
 werden bundesweit im Jahre 2006 auf über 26 Mrd. Euro ansteigen.
 
 Dynamisch entwickeln sich bedauerlicherweise die Ausgaben der
 Kommunen für soziale Leistungen. Lagen sie 2005 bei 35,5 Mrd. Euro,
 so werden sie voraussichtlich 2006 - trotz der Entlastung bei Hartz
 IV - auf 39, 4 Mrd. Euro gewachsen sein. Für eine Entwarnung bei den
 kommunalen Finanzen gibt es also keinen Anlass.
 Die Gewerbesteuer ist unverzichtbar für die Städte und Gemeinden.
 "Die Behauptung, sie sei ein zentraler negativer Standortfaktor, ist
 falsch. Sie ist nur ein Baustein im Rahmen unternehmerischer
 Entscheidungen. Viel wichtiger sind eine gut ausgebaute Infrastruktur
 und ein positives Lebensumfeld für die Mitarbeiter der Unternehmen.
 Deswegen brauchen wir eine Verstärkung kommunaler Investitionen für
 die Infrastruktur, um diesen wichtigen Standortvorteil für
 Unternehmen zu erhalten und auszubauen" sagte Brandl.
 
 Vor diesem Hintergrund wies Brandl darauf hin, dass der leichte
 Überschuss der bayerischen Gemeinden im letzten Jahr trügerisch sei.
 Entspanntes Zurücklehnen wäre völlig fehl am Platze, allenfalls
 vorsichtiger Optimismus und ein leichtes Durchatmen sei angezeigt.
 Eine große Zahl von Gemeinden, Märkten und Städten verzeichne keine
 oder nur eine geringere Verbesserung auf der Einnahmeseite. 790
 Gemeinden in Bayern seien letztes Jahr nicht in der Lage gewesen, die
 vorgeschriebene Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum
 Vermögenshaushalt zu erwirtschaften. Dies zeige, wie dramatisch die
 Finanzsituation in vielen Gemeinden sei.
 
 "Der leichte Finanzierungsüberschuss in der Gesamtheit beruht in
 erster Linie auf einem drastischen Rückgang der Investitionen", so
 Präsident Brandl. Ein weiterer Abbau der kommunalen Leistungen aber
 könne nicht die Lösung sein. In Bayern seien  die Sozialausgaben
 einerseits seit 1998 um 1 Mrd. Euro angestiegen. Im Gegenzug sind
 allein innerhalb der letzten vier Jahre die Bauinvestitionen in
 Bayern um ebenfalls 1 Mrd. Euro zurückgegangen. "Sollte diese
 Entwicklung nicht gestoppt werden können, werden wir künftig
 praktisch alles in Sozialleistungen stecken müssen." Die Verabredung
 des Bayerischen Gemeindetags mit der Staatsregierung, gemeinsam dafür
 zu sorgen, dass die den Kommunen durch Hartz IV zugesprochene
 Entlastung in Höhe von 2,5 Mrd. Euro realisiert wird, sei bares Geld
 wert.
 
 Für Bayern fordert Brandl beim kommunalen Finanzausgleich eine
 bessere Verteilungsgerechtigkeit und eine Vereinfachung des Systems
 staatlicher Förderungen im Wege von Pauschalierungen.
 
 In Hinblick auf die geplante Unternehmensteuerreform sind sich
 DStGB und Gemeindetag einig, dass eine Ausweitung der
 gewinnunabhängigen Elemente bei der Gewerbebesteuerung ein richtiger
 Schritt in Richtung einer Verstetigung der gemeindlichen
 Steuereinnahmen ist. Unternehmen müssten die von ihnen in Anspruch
 genommen kommunalen Leistungen in guten wie in schlechten Zeiten
 mitfinanzieren. Die Feuerwehr muss in jedem Fall fahren, wenn es im
 Unternehmen brennt, egal ob es dem Unternehmen gut oder schlecht
 geht. Der Bayerische Gemeindetag und der Deutsche Städte- und
 Gemeindebund verwiesen dazu auf ein Argumentationspapier mit zehn
 Argumenten für die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei der
 Gewerbesteuer.
 
 Abschließend warnten Brandl und Landsberg davor, die
 Unternehmensteuerreform wie auch die geplanten Änderungen bei Hartz
 IV ohne die konsequente Einbindung der Kommunen als dritter föderaler
 Ebene in Deutschland umzusetzen.
 
 Das Zehnpunktepapier zur Gewerbesteuer und aktuelle
 Finanzübersicht des DStGB findet sich unter www.dstgb.de
 
 Originaltext:         Deutscher Städte- u. Gemeindebund
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53970
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53970.rss2
 
 Kontakt:
 
 Franz-Reinhard Habbel
 Sprecher des DStGB
 Tel.:   030/77307-225
 E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
 und:
 Bayerischer Gemeindetag, Wilfried Schober, Pressesprecher, Tel.: 089
 36000930 oder 0160 610 40 68
 
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