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ots.Audio: Rente plus X: Was Rentner dazuverdienen dürfen und welche Auswirkungen das für die Rente hat

Geschrieben am 20-04-2010

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Wer eine Rente bezieht, muss sich deswegen nicht zwangsläufig zur
Ruhe setzen. Viele Rentner bessern mit einem Job ihre Einkünfte auf.
Doch wie viel darf man dazuverdienen und was bedeutet das für die
Rente? Dazu im Interview Ulrich Theil, stellvertretender
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Herr Theil, wie viel darf man als Rentner dazuverdienen?

O-Ton 35 sec.
"Das hängt insbesondere vom Lebensalter, aber auch der Rentenart ab.
Wer bereits die Regelaltersgrenze von zurzeit 65 Jahren erreicht hat
und eine entsprechende Altersrente bezieht, kann prinzipiell
unbegrenzt hinzuverdienen. Er ist versicherungsfrei in der
gesetzlichen Rentenversicherung und nur sein Arbeitgeber muss den
Arbeitgeberanteil zahlen, denn die Beschäftigung von Rentnern soll
für Arbeitgeber nicht günstiger sein als von übrigen Arbeitnehmern.
Diese Rentner müssen ihre Beschäftigung auch nicht der
Rentenversicherung melden."

Wie sieht es bei Rentnern aus, die schon vor 65 eine Rente
beziehen?

O-Ton 20 sec.
"Für diese Rentner sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten und sie
müssen deswegen auch jede Beschäftigung oder Tätigkeit dem
Rentenversicherungsträger melden. Je nach Höhe des Hinzuverdienstes
wird dann entweder weiterhin die gesamte Rente oder auch nur eine
Teilrente gezahlt. Die Rente kann auch ganz wegfallen."

Gibt es eine Hinzuverdienstgrenze, bis zu der ich pauschal
hinzuverdienen kann, ohne meine Rente zu gefährden?

O-Ton 28 sec.
"Wer als Rentner eine Hinzuverdienstgrenze von monatlich 400 Euro
einhält, hat nichts zu befürchten. Bis zu diesem Betrag ist
Hinzuverdienst immer möglich und zwar unabhängig vom Lebensalter.
Zweimal im Jahr darf man diese 400-Euro-Grenze bis zum Doppelten
überschreiten, das heißt, zweimal im Jahr darf man bis maximal 800
Euro und weitere zehnmal bis 400 Euro rentenunschädlich
hinzuverdienen."

Und wenn man mehr verdient?

O-Ton 43 sec.
"Wenn man die 400 Euro-Grenze überschreitet, zahlen wir nur noch eine
Teilrente. Das Prinzip: Der Rentner verzichtet auf einen Teil der ihm
zustehenden Rente, darf dafür aber auch deutlich mehr als 400 Euro
hinzuverdienen. Er kombiniert damit Rentenbezug und Arbeit. Wichtig
zu wissen ist, dass für diese Beschäftigung dann wieder
Versicherungspflicht mit all ihren Konsequenzen entsteht, also
Beitragsabführung in die Renten-, Kranken- und
Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge werden aber bei seiner
späteren vollen Altersrente angerechnet."

Was genau ist eine Teilrente?

O-Ton 66 sec.
"Es gibt verschiedene Arten von Teilrenten: 1/3-, 1/2- oder
2/3-Teilrente aber auch ¼ oder ¾. Das hängt davon ab, ob man eine
Altersrente oder eine Erwerbsminderungs-Rente bezieht. Hierfür gelten
unterschiedlich hohe Hinzuverdienstgrenzen. Die Grenzen werden stets
individuell berechnet.
Grundlage ist dabei der persönliche Verdienst in den letzten drei
Jahren vor Rentenbeginn und die Tatsache, ob der Beschäftigungsort in
den alten oder neuen Bundesländern liegt.
Grundsätzlich gilt: Je geringer die Teilrente ist, desto höher steigt
die maximale Hinzuverdienstgrenze. Wir empfehlen generell allen
Rentnern, die regelmäßig mehr als 400 Euro im Monat zu ihrer Rente
hinzuzuverdienen wollen, vor Aufnahme einer Beschäftigung eine
Beratungsstelle ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers
aufzusuchen, um ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen ausrechnen
und sich beraten zu lassen."

Danke schön Ulrich Theil. Adressen der wohnortnahen
Beratungsstellen können im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de abgerufen oder beim kostenlosen
bundesweiten Servicetelefon 0800 1000 4800 erfragt werden.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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