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Bundesrat zu Pflegenoten: Auf Basis verlässlicher Daten entscheiden, was getan werden soll

Geschrieben am 30-03-2010

Berlin (ots) - In seiner aktuell gefassten Entschließung hat der
Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Qualitätskriterien
und das Bewertungssystem zur Überprüfung von Pflegeeinrichtungen
anhand der ersten Prüfergebnisse zügig wissenschaftlich evaluieren zu
lassen. Eine Mehrheit fand dabei nicht der ursprünglich von
Rheinland-Pfalz eingebrachte Text, sondern der Text in der Fassung
des Bundesratsausschusses für Familien und Senioren.

Der Bundesrat begrüßt, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
die Voraussetzungen für mehr Transparenz in der Pflege geschaffen
hat. Die zwischen den Trägerverbänden und dem Spitzenverband der
gesetzlichen Krankenkassen sowie den Sozialhilfeträgern bereits
vereinbarte wissenschaftliche Evaluation soll gesicherte Erkenntnisse
liefern, inwieweit die Qualitätskriterien und das Bewertungssystem
geeignet sind, die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen
und deren Qualität für Pflegebedürftige und Angehörige verständlich,
übersichtlich und vergleichbar darzustellen. Im Anschluss hieran
solle die Bundesregierung gegebenenfalls zügig auf Korrekturen
hinwirken, die noch besser gewährleisten, dass gute von schlechter
Pflege zu unterscheiden sei.

"Der Bundesrat setzt mit seiner Entscheidung auf die zwischen den
Vereinbarungspartnern festgelegte fundierte wissenschaftliche
Überprüfung. Diese wissenschaftliche Auswertung soll bereits im Juni
2010, also gerade einmal ein halbes Jahr nach Beginn der
Veröffentlichung von Pflegenoten, vorliegen", sagt der Präsident des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Bernd
Meurer. "Insofern begrüßen wir, dass auch die Länder dieses Vorgehen
unterstützen. Eine Überarbeitung auf verlässlicher Grundlage ist im
Interesse der Vertragspartner, um die hohe Akzeptanz der Pflegenoten
in der Öffentlichkeit auf Dauer zu sichern."

Der bpa sei froh darüber, dass der Bundesrat sich für diese
Fassung des Textes entschieden habe. "Der Schaffung von mehr
Transparenz ist weder mit der Abschaffung der Veröffentlichung der
Pflegenoten noch mit einer kurzfristigen Änderung durch eine andere
Gewichtung einzelner Prüffragen gedient, wie sie erst kürzlich vom
GKV-Spitzenverband vorgeschlagen wurde."

Der bpa-Präsident rät allen, die auf der Suche nach einem
passenden, qualitativ hochwertigen Pflegeangebot für sich selbst oder
für einen pflegebedürftigen Angehörigen sind: "Richten Sie den Blick
nicht nur auf die Gesamtbewertung. Weit aussagekräftiger für den
individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf sind die Einzelbenotungen
der unterschiedlichen Leistungsbereiche." Und weiter: "Gehen Sie in
die Einrichtungen und zu den Pflegediensten, machen Sie sich selbst
ein Bild von der Situation vor Ort, und reden Sie mit den von diesen
versorgten Menschen und deren Angehörigen."

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030-30 87 88 60


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