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Kinder im Netz zu schützen ist nicht gleich Zensur - Die FSM begrüßt verabschiedeten JMStV-Entwurf

Geschrieben am 30-03-2010

Berlin (ots) - Die Freiwillige Selbstkontrolle
Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) begrüßt den von der
Ministerpräsidentenkonferenz der Länder verabschiedeten novellierten
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Die im Entwurf vorgesehene
Stärkung von Selbstkontrollen stärkt den Kinder- Jugendschutz
nachhaltig, ohne die freiheitliche Struktur des Internet zu
beeinträchtigen. Das Vertrauen in das System der regulierten
Selbstregulierung belohnt die seit Bestehen erfolgte faktische
Verbesserung des Jugendmedienschutzes in Deutschland und das Setzen
von international unerreichten Standards durch die FSM und ihre
Mitglieder.

Das Ziel Kinder vor illegalen Inhalten wie z.B. Gewaltpornografie
zu schützen und Eltern bei eben diesem Schutz ihrer Kinder zu
unterstützen, ist nicht mit der Schaffung eines "Kindernetzes"
gleichzusetzen. Die im JMStV-Entwurf verabschiedete Einführung einer
freiwilligen Selbstklassifizierung durch die Anbieter selbst
entspricht im besonderen Maße dem Freiheitsgedanken des Internet -
Eltern können auf Basis einer freiwilligen Entscheidung Software
nutzen, die durch das Auslesen dieser Selbstklassifizierung den
Schutz ihrer Kinder gewährt.

Dadurch wird der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern sowie
der Elternverantwortung Rechnung getragen. Die Selbstklassifizierung
ist eine neue Möglichkeit für die Anbieter freiwillig die Forderung
nach der gesetzeskonformen Ausgestaltung der Online-Angebote zu
erfüllen.

Ein derzeit von der FSM konzipiertes Selbstklassifizierungssystem
wird jeden Anbieter, der dies wählt, bei dieser Option unterstützen.
Der Anbieter kann mittels der Klassifizierung seine Inhalte für eine
nutzerautonome Jugendschutzsoftware auslesbar machen, welche
freiwillig installiert werden kann. Es ist das Ziel Kinder vor für
sie nicht geeigneten Inhalten zu schützen und sicher zu stellen, dass
sie nicht unbeabsichtigt bspw. auf problematische Inhalte stoßen. Die
nutzerautonome Software wird allein vom Nutzer, z.B. den Eltern,
kontrolliert und greift keineswegs in die Autonomie der
Netzinfrastruktur ein.

Gabriele Schmeichel, Vorstandsvorsitzende der FSM: "Die FSM sieht
die Freiheit des Internet durch den Gesetzentwurf zum JMStV nicht in
Gefahr. Der verabschiedete Entwurf stellt eine Liberalisierung des
ehemaligen Gesetzes dar und enthält mit der zusätzlichen, optionalen
Möglichkeit der Selbstklassifizierung einfache und pragmatische
Maßnahmen, um sowohl der Freiheit und der Autonomie des Internet als
auch der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern gerecht zu
werden. Derartige Software wird nur dort zum Einsatz kommen, wo
Eltern ihre Kinder schützen wollen. Im Übrigen sind natürlich alle
Inhalte nach wie vor frei zugänglich."

Über die FSM

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.
(FSM) ist die anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich
Telemedien. Der Verein engagiert sich maßgeblich für den
Jugendmedienschutz - insbesondere die Bekämpfung illegaler,
jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in
Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die
sich jedermann kostenlos wenden kann, um jugendgefährdende
Online-Inhalte zu melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und
Medienkompetenzförderung von Kindern gehören zu den weiteren Aufgaben
der FSM.

Originaltext: FSM e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66501
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66501.rss2

Kontakt:
FSM e.V., Katja Lange, Spreeufer 5, 10178 Berlin;
Tel.: 030 24 04 84 - 43, lange@fsm.de


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