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Dautzenberg/Kolbe: Anforderungen an strafbefreiende Selbstanzeige verschärfen

Geschrieben am 30-03-2010

Berlin (ots) - Anlässlich der aktuellen Diskussion zur
strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo
Dautzenberg MdB, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe
MdB:

Steuerhinterziehung ist Betrug an der Allgemeinheit und muss hart
bestraft werden - im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler. Es ist
deshalb richtig, dass die Finanzbehörden gegen die durch den Ankauf
der Steuerhinterzieher-CDs aufgeflogenen Steuerhinterzieher
entschlossen vorgehen.

Die Erfahrungen aus dem Ankauf der Steuerhinterzieher-CDs zeigen,
dass sich das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige bewährt
hat. Mehrere tausend Selbstanzeigen spülen derzeit einen Betrag in
Milliardenhöhe in die Kassen von Bund, Ländern und Kommunen. Diese
Steuereinnahmen werden dringend benötigt etwa für mehr Bildung oder
die notwendige Unterstützung von Menschen, die unsere Hilfe
benötigen. Es wäre deshalb absolut verantwortungslos, hierauf auf
Kosten der ehrlichen Steuerzahler verzichten zu wollen - wie es etwa
die Sozialdemokraten beabsichtigen. Da die strafbefreiende
Selbstanzeige zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle und damit zur
Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung unerlässlich ist, muss
dieses Instrument auch in Zukunft erhalten bleiben; es ist in unserer
Rechtsordnung im Übrigen auch bei anderen schweren Straftaten wie
etwa Brandstiftung vorgesehen.

Die Flut der Selbstanzeigen zeigt aber eben auch, dass vielfach
nicht ehrliche Reue der ausschlaggebende Grund für die Rückkehr zur
Steuerehrlichkeit ist, sondern vielmehr die Angst vor Entdeckung oder
das Nichtaufgehen einer kühl kalkulierten Hinterziehungsstrategie.
Wir werden deshalb die Erkenntnisse aus dem Ankauf der
Steuerhinterzieher-CDs zum Anlass nehmen, die strafbefreiende
Selbstanzeige mit dem Ziel zu überprüfen, dass dieses Instrument zwar
notwendigerweise erhalten bleibt, aber nicht mehr als Gegenstand
einer Hinterziehungsstrategie missbraucht werden kann. Folgende
Änderungen wären zielführend:

- Vorverlegung des Zeitpunktes der Tatentdeckung, damit für die
Inanspruchnahme der strafbefreienden Selbstanzeige der Spielraum für
Hinterziehungsstrategien genommen wird. Es sollte schon auf einen
tatsachengestützten Anfangsverdacht abgestellt werden und nicht mehr
wie bisher auf eine konkrete Tatentdeckung (Wahrscheinlichkeit der
Verurteilung). Außerdem sollte schon der Zeitpunkt des Zugangs der
Betriebsprüfungsanordnung und nicht mehr erst das Erscheinen des
Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung maßgeblich sein.

- Ausschluss der sogenannten Teilselbstanzeige, mit der sich
Steuerhinterzieher häufig nur scheibchenweise je nach aktuellem
Entdeckungsrisiko erklären. Steuerhinterzieher sollen nur noch durch
eine umfassende Selbstanzeige die Strafbefreiung in Anspruch nehmen
können. Damit würde verhindert, dass sich Steuerhinterzieher etwa nur
im Hinblick auf die Schweiz anzeigen, verstecktes Geld in anderen
Ländern jedoch weiter verschweigen. Sämtliches auf der Welt
verstecktes Geld muss künftig offengelegt werden, damit die
Strafbefreiung gewährt wird.

- Einführung eines Zinszuschlages, damit Steuerhinterzieher bei
Inanspruchnahme einer strafbefreienden Selbstanzeige am Ende
wirtschaftlich auch spürbar stärker belastet sind als ehrliche
Steuerzahler, die lediglich zu spät zahlen (z.B. Stundungsfälle).
Derzeit gilt ein Zinssatz von sechs Prozent sowohl für ehrliche
Steuerzahler als auch für Steuerhinterzieher.

Weiterhin werden wir - wie im Koalitionsvertrag ausdrücklich
vereinbart - alles daran setzen, das Aufdeckungsrisiko gerade auch
bei der internationalen Steuerhinterziehung weiter zu erhöhen.
Deshalb arbeiten wir zur Umsetzung des internationalen OECD-Standards
zum gegenseitigen Auskunftsaustausch weiter mit Hochdruck an
gegenseitigen Auskunftsabkommen mit den internationalen
Finanzzentren. Hier haben wir bereits entsprechende Auskunftsabkommen
etwa mit der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und anderen
Finanzzentren auf den Weg gebracht. Diesen schon erfolgreichen und
erfolgversprechenden Weg internationaler Kooperation werden wir
konsequent fortsetzen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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