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Zahnärzteorganisationen fordern Kostenerstattung im Zuge der Gesundheitsreform

Geschrieben am 16-08-2006

Berlin (ots) - Zur aktuellen Debatte um die
Kostenerstattung im Rahmen der Gesundheitsreform erklären die
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK):

Die Chancen, die die Kostenerstattung für das Gesundheitswesen
bietet, werden bisher viel zu wenig genutzt. Das
Kostenerstattungsprinzip muss im Zuge der Gesundheitsreform
erweitert werden und das Sachleistungsprinzip als bisher dominierende
Leistungsform ersetzen.

Kostenerstattung stärkt die Therapiefreiheit des Patienten,
schafft Kostentransparenz und ist damit ein wichtiges
Steuerungsinstrument im Gesundheitswesen. Doch die Chancen dieses
Instrumentes werden kaum genutzt, da die heutigen Regelungen zur
Kostenerstattung unflexibel, bürokratisch und patientenfeindlich
sind. Versicherte sind an die Wahl der Kostenerstattung für die Dauer
von mindestens einem Jahr gebunden. Zudem gilt sie automatisch für
den gesamten ambulanten Bereich, und die Krankenkassen können
Verwaltungskostenabschläge vom Erstattungsbetrag abziehen.

Die Zahnärzteschaft hat ein Positionspapier entwickelt und fordert
eine klare Kostenerstattung. Das Kostenerstattungsprinzip muss
einfach, patientenfreundlich und unbürokratisch umgesetzt werden.
Dazu muss der Gesetzgeber jetzt zumindest konsequente Schritte
einleiten: Patient und Behandler müssen die Möglichkeit haben,
abzusprechen und zu entscheiden, für welche Bereiche oder
Therapiekomplexe und für welchen Zeitraum sie die Kostenerstattung
wählen wollen.

Originaltext: Bundeszahnärztekammer
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30852
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30852.rss2

Pressekontakt:

Jette Krämer
Abt. Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundeszahnärztekammer
Tel.: 030 / 400 05 150
Email: presse@bzaek.de

Dr. Reiner Kern
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Tel.: 030 / 280 179 27


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