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Kleine Anfrage zur kartellrechtlichen Wasserpreiskontrolle / VKU: Antwort der Bundesregierung überzeugt die kommunale Wasserwirtschaft nur teilweise

Geschrieben am 17-03-2010

Berlin (ots) - Die Bundesregierung hat aufgrund einer kleinen
Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen ihre Einschätzung
zu den Folgen der jüngsten BGH Entscheidung zur kartellrechtlichen
Wasserpreiskontrolle dargelegt. "Die dort getroffenen Aussagen
überzeugen die kommunale Wasserwirtschaft nur teilweise. Die
Voraussetzungen für eine nachhaltige kommunale Trinkwasserversorgung
in Deutschland müssen auch in der Zukunft gewährleistet bleiben",
betonte Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes
kommunaler Unternehmen (VKU).

VKU-Kundenbefragungen zeigen, der Verbraucher setzt auf eine
kommunal erbrachte, an Nachhaltigkeit, Sicherheit und Qualität
ausgerichtete Versorgung. Aufgrund der BGH-Entscheidung muss jedoch
befürchtet werden, dass in zukünftigen Kartellverfahren gerade
Leistungen der Wasserversorger, die mit einer mittel- bis
langfristigen Perspektive der nachhaltigen Versorgung dienen, häufig
freiwillig sind oder auf kommunalen Strukturentscheidungen beruhen,
nicht anerkannt werden. "Die Wasserversorgung wäre dann aber eine
andere", so Reck. Der VKU teilt die Einschätzung der Bundesregierung,
dass es keinen Handlungsbedarf gibt, daher nicht.

Gerne greift der VKU für die kommunale Wasserwirtschaft das
Angebot der Bundesregierung zur Fortsetzung des Dialogs über die
transparente Darstellung von Kosten der Wasserversorgung und daraus
resultierender Preise auf. Bereits vor zwei Jahren hat der VKU diesen
Dialog mit einem Gutachten der Universität Leipzig begonnen. Wichtig
ist es dabei, dass die Verbraucher im Rahmen eines lokalen
Verbraucherdialoges die wesentlichen Informationen zur Verfügung
gestellt bekommen, die deutlich machen, dass es sich um angemessene,
faire Preise handelt. Öffentlich-rechtliche Gebühren und
privatrechtliche Preise sind zwei nebeneinander stehende
Entgeltsysteme in der Wasserversorgung, die jeweils einer im Sinne
der Verbraucher funktionierenden Kontrolle unterliegen. Der VKU
begrüßt die klarstellenden Worte der Bundesregierung, dass auch nach
der BGH-Entscheidung kein Grund besteht, an der Eigenständigkeit
dieser beiden Säulen der Entgeltkontrolle in der Wasserversorgung zu
rütteln.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt 1.350
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser
und Entsorgung. Mit über 220.000 Beschäftigten wurden 2008
Umsatzerlöse von rund 72 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die
VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil
von 56,9 Prozent in der Strom-, 52,1 Prozent in der Erdgas-, 75,5
Prozent in der Trinkwasser-, 50,3 Prozent in der Wärmeversorgung und
11,2 Prozent in der Abwasserentsorgung.

Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6556
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6556.rss2

Pressekontakt:
Carsten Wagner
__________________________________

Pressesprecher
Stv. Bereichsleiter Presse- /
Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen

Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Hausvogteiplatz 3-4
10117 Berlin
Fon +49(0)30.58580-220
Mobil +49(0)170.8580-220
Fax +49(0)30.58580-100
carsten.wagner@vku.de
www.vku.de


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