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Rheinische Post: Doping-Streit: Innenministerium droht Radsportverband mit Rückforderung von Zuschüssen - Einzelheiten zum Gesetzespaket gegen Doping

Geschrieben am 16-08-2006

Düsseldorf (ots) - Gut einen Monat nach Bekanntwerden der
Dopingaffäre um Jan Ullrich hat das Bundesinnenministerium dem
Radsportverband mit einer Rückforderung der Zuschüsse gedroht. "Ich
bin mehr als verwundert, dass nach Lage der Ermittlungen in Spanien
der Radsportverband keinen Anlass sieht, nach § 6 a des
Arzneimittelgesetzes Anzeige gegen das Umfeld zu erstatten", sagte
der Parlamentarische Staatssekretär, Christoph Bergner (CDU), der
"Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). Schließlich sei es
"offenkundig", dass Ullrich nicht im Alleingang aktiv gewesen sei. Er
könne "den Radsportverband nur auffordern, die Sache ernst zu nehmen
und auf Basis des bestehenden Rechts Anzeige zu erstatten", warnte
Bergner. Zu dieser Anzeige verpflichteten die Regeln der Nationalen
Anti-Doping-Agentur, der Nada-Code. "Die Förderrichtlinien sehen vor,
dass wir Fördergelder zurückfordern können", so Bergner. Das
Bundesinnenministerium überprüfe seine Förderentscheidung für
Sportverbände nach dem Verhalten in der Doping-Bekämpfung. Im Jahre
2006 bekam der Radsportverband rund 1,5 Millionen Euro. Zugleich gab
der Staatssekretär Einzelheiten zum gepalanten Gesetzespaket gegen
Doping bekannt. "Ich erwarte, dass wir bereits im Herbst einen
Entwurf vorlegen können", sagte der CDU-Politiker. Ein Kernpunkt ist
die Verschärfung des Arzneimittelgesetzes. "Das höhere Strafmaß, das
in § 95 eine Haft von bis zu zehn Jahren ermöglicht, ist bisher nur
anwendbar bei Doping gegen Minderjährige. Dies muss ausgeweitet
werden auf bandenmäßigen Vertrieb von Dopingmitteln und bandenmäßige
Anwendung", sagte Bergner. Das Ministerium will außerdem
Ermittlungsmöglichkeiten wie Telefonüberwachung auch auf
bandenmäßigen Vertrieb von Dopingmitteln ausgeweiten. Die Frage, ob
anabole Steroide nach dem Betäubungsmittelgesetz zu erfassen seien,
werde noch geprüft. Zugleich äußerte sich Bergner skeptisch zu der
Frage, den Sportler strafrechtlich stärker ins Visier zu nehmen.
Einer effektiven Doping-Bekämpfung könne es "unter Umständen
schaden", wenn man "den Sportler selbst zum Gegenstand einer
strafrechtlichen Ermittlung" mache. Er verwies unter anderem auf
das Zeugnisverweigerungsrecht von Angeklagten.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30621
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Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
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Telefon: (0211) 505-2303


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