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LVZ: Westerwelles Amt lässt Kultur-Staatsministerin umstrittene Hartz-IV-These für die Regierung verteidigen / Links-Vize Ernst: "Geschichte aus dem Tollhaus"

Geschrieben am 14-03-2010

Leipzig (ots) - In seinem öffentlichen Streit um die eigene
Hartz-IV-These, wonach eine verheiratete Kellnerin mit zwei Kindern
in Vollzeitarbeit 109 Euro weniger zur Verfügung habe als eine
Familie, die Arbeitslosengeld II beziehe, ist das
Bundesarbeitsministerium von CDU-Kabinettsfrau Ursula von der Leyen,
nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Montag-Ausgabe),
weiter auf Distanz gegangen.
Hatte sich in einer ersten Beantwortung einer parlamentarischen
Anfrage der Linksfraktion noch Arbeits-Staatssekretär Ralf Brauksiepe
(CDU) auf die Erklärung zurück gezogen, wonach die Sozialthese des
Vizekanzlers richtig sei, vorausgesetzt die Kellnerin nehme ihr
zustehende Transferleistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag nicht
in Anspruch, so wurde eine neuerliche präzisierte Nachfrage des
Linken-Fraktionsvize Klaus Ernst nun vom Arbeitsministerium an
Westerwelles Diplomatenministerium abgetreten. Für den
Bundesaußenminister erteilte dessen für auswärtige Kulturpolitik
zuständige Staatsministerin Cornelia Pieper (FDP) dem Links-Kollegen
("Lieber Herr Ernst") Auskunft. Tenor der Antwort, die der Zeitung
vorliegt: Die berufstätige Kellnerin aus des Vizekanzlers Beispiel,
habe, wie behauptet, nur dann 109 Euro mehr im Monat zur Verfügung,
wenn "weitere Transfers, Vergünstigungen und Zuverdienste
unberücksichtigt" blieben. Die Nicht-Inanspruchnahme von ergänzenden
Leistungen nach SGB II beträfe, so Kulturstaatsministerin Pieper,
nach Untersuchungen eine Mehrheit (ca. 500 000 Personen bzw. 54
Prozent) der anspruchsberechtigten Vollzeiterwerbstätigen.
Für Klaus Ernst ist das aus zweifachem Grund "eine Geschichte aus dem
Tollhaus", wie er gegenüber der Zeitung erklärte: "Westerwelles
Rechnungen stimmen erst dann, wenn sich die FDP soweit durchgesetzt
hat, dass Transferleistungen gerade für erwerbstätige Familien mit
Kindern gestrichen sind. Und wenn es jetzt so ist, dass das
Auswärtige Amt Fachauskunft zu sozialen Leistungen gibt, dann werden
wohl bald die Reisewarnungen in internationale Krisengebiete aus dem
Sozialministerium kommen." Bei Ausschöpfung der regulär geltenden
Transferleistungen komme die vom FDP-Chef Westerwelle als Beispiel
für seine Hartz-IV-Debatte genannte Kellnerin auf ein verfügbares
Einkommen von 2011 Euro und nicht auf die vom Vizekanzler genannte
Summe von lediglich 1653 Euro, so Ernst.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/233 244 0


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