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Zweifel am Schornsteinfegergesetz / Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde zurück - Bedenken gegen Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Geschrieben am 08-03-2010

Sankt Augustin (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine
Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung des
Schornsteinfegergesetzes abgewiesen. Die Verfassungsrichter begründen
ihren Beschluss der Nichtannahme im Wesentlichen mit einem
mittelfristigen Zugewinn an Wettbewerbsfreiheit für die
Beschwerdeführer. Gleichzeitig äußern sie in ihrer richtungsweisenden
Begründung aber grundsätzliche Zweifel an der Zuständigkeit des
Bundes für die Neuregelung.

Als oberste Standesorganisation des SHK-Handwerks hat der ZVSHK
die vier Beschwerdeführer gegen die Neuregelung des
Schornsteinfegerhandwerks nachdrücklich unterstützt. "Wir haben immer
gesagt, dass wir den Gang nach Karlsruhe nicht ausschließen, um die
wirtschaftlichen Interessen unserer Betriebe an einem fairen
Wettbewerb durchzusetzen. Das Gericht hat unsere Bedenken ernst
genommen und der Politik begründete Zweifel am Schornsteinfegergesetz
ins Stammbuch geschrieben. Das gilt für die strittige Frage der
langen Übergangsfrist aber vor allem für die grundsätzliche Frage der
Gesetzgebungskompetenz", betont Elmar Esser, Hauptgeschäftsführer des
ZVSHK.

"Für die Beschwerdeführer und für das Sanitär-, Heizungs- und
Klimahandwerk mag die Karlsruher Entscheidung auf den ersten Blick
enttäuschend sein", urteilt Esser. "Auf der anderen Seite bestätigt
das Gericht die erfolgreiche Interessenvertretung des SHK-Handwerks,
wenn es jetzt in seiner Begründung feststellt, aufgrund unseres
Einwirkens wären die negativen Auswirkungen der Neuregelung auf das
SHK-Handwerk abgemildert worden."

Der ZVSHK wird jetzt gegenüber Berlin die vom
Bundesverfassungsgericht noch einmal ausdrücklich unterstrichene
Selbstverpflichtung der Bundesregierung anmahnen, während der
Übergangszeit die Auswirkungen des Gesetzes auf andere Handwerke zu
überprüfen. "Die Politik ist jetzt aufgefordert, die vom
Bundesverfassungsgericht geäußerten Zweifel am Schornsteinfegergesetz
auszuräumen", sagt Hauptgeschäftsführer Esser mit Blick auf die
ungeklärte Frage der Gesetzgebungskompetenz.

Originaltext: Zentralverband SHK
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60739
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60739.rss2

Pressekontakt:
Frank Ebisch - Pressesprecher ZVSHK
Fon 02241 9299-114
E-Mail: f.ebisch@zentralverband-shk.de


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