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Mord an russischen Journalisten Magomed Jewlojew: ROG kritisiert Strafmilderung für Todesschützen

Geschrieben am 05-03-2010

Berlin (ots) - Reporter ohne Grenzen (ROG) verurteilt die
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der russischen
Nordkaukasusrepublik Inguschetien, den für den Mord an dem
Journalisten Magomed Jewlojew verurteilten Polizisten frei zu lassen.
Die Richter hatten am 2. März die zweijährige Haftstrafe gegen den
Polizisten und Mitarbeiter des Innenministeriums Ibragim Jewlojew
(kein Bezug zum Ermordeten) in eine Hausarrest-Strafe umgewandelt.

"Die zweijährige Haftstrafe wegen 'fahrlässiger Tötung' war schon
sehr unbefriedigend. Aber mit dem neuen Urteil wird die Verantwortung
des Schützen und der Polizei für die Tat weiter gemindert",
kritisiert ROG. "Die Freilassung von Ibragim Jewlojew ist eine
wirkliche Provokation und ein Zeichen für die mangelnde
Unabhängigkeit der inguschetischen Justiz."

Magomed Jewlojew war der Betreiber der unabhängigen Internet-Seite
"ingushetia.ru" und ein offener Kritiker des ehemaligen
inguschetischen Präsidenten Murat Sjasikow, der am 30. Oktober 2008
seinen Rücktritt erklärte.

Jewlojew wurde am 31. August 2008 nach seiner Festnahme durch
Sicherheitskräfte in einem Fahrzeug des Innenministeriums mit einem
Kopfschuss verletzt und in diesem Zustand vor einem Krankenhaus
abgesetzt, in dem er wenig später starb. Nach offiziellen Angaben der
Polizei ist der Schuss im Auto aus Versehen losgegangen, als Magomed
Jewlojew versuchte, sich der Waffe eines Beamten zu bemächtigen.

Ein Gericht in der inguschetischen Stadt Karabulak verurteilte am
11. Dezember 2009 Ibragim Jewlojew wegen des Mordes zu zwei Jahren
Gefängnis. Die Familie und Kollegen des Ermordeten hatten das Gericht
aufgefordert, den Fall unter Artikel 105 des Strafgesetzes - "Tötung
mit Vorsatz" - zu behandeln. Dies lehnten die Richter jedoch ab. Sie
befanden den Polizisten stattdessen der "fahrlässigen Tötung als
Folge eines Verstoßes gegen Amtspflichten" für schuldig nach Artikel
109 § 2 des russischen Strafgesetzes. Der Oberste Gerichtshof der
Republik schwächte in seiner Entscheidung vom 2. März den Tatvorwurf
weiter ab und sprach den Täter nur wegen "fahrlässiger Tötung" gemäß
Artikel 109 § 1 schuldig. Dies ermöglicht dem Täter, in Zukunft in
den Polizeidienst zurückzukehren.

Nach Einschätzung von ROG handelt es sich bei der Tat
möglicherweise um einen geplanten Mord: "Sowohl die Umstände, die zum
Tod des kritischen Journalisten führten, als auch die politische
Situation in Inguschetien hätten stärker bei der Urteilsfindung
miteinbezogen werden müssen", kritisierte ROG nach dem Richterspruch
im Dezember 2009. "Die Möglichkeiten, dass auch andere Personen wie
ehemalige höhere Beamte eine Rolle beim Tod Jewlojews gespielt haben
könnten, und dass sein Tod gewollt und nicht durch einen Unfall
verursacht wurde, haben die Behörden zu schnell ausgeschlossen."

Am 25. Oktober 2009 wurde darüber hinaus Jewlojews Nachfolger als
Chefredakteur von "ingushetia.ru", Makscharip Auschew, durch
Polizeischüsse bei einer Straßensperre in Nasran getötet.

Originaltext: Reporter ohne Grenzen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51548
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51548.rss2

Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Anja Viohl
Pressearbeit
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de
T: +49 (0)30 202 15 10 - 16
F: +49 (0)30 202 15 10 - 29


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