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Landgericht Hamburg verbietet NDR beanstandete Berichterstattung / Vorwürfe gegen Ecolog AG sind haltlos

Geschrieben am 05-03-2010

Düsseldorf (ots) - Das Landgericht Hamburg hat gegen den
Norddeutschen Rundfunk (NDR) eine einstweilige Verfügung erlassen.
Antragsteller ist die Ecolog AG, ein führender Anbieter von
logistischen Dienstleistungen für Streitkräfte in Krisengebieten.
Hintergrund der Antragstellung waren haltlose Verdachtsäußerungen des
NDR in Radiobeiträgen, Internetveröffentlichungen (unter anderem auf
tagesschau.de) und eine Presseerklärung. Darin äußerte der NDR den
Verdacht, dass die Ecolog AG Aufträge für die ISAF in Afghanistan für
illegale Handlungen missbraucht habe. In diesem Zusammenhang wurde
auch "Drogenschmuggel" genannt. Weiter berichtete der NDR über
mögliche Hinweise auf Tätigkeiten im Bereich "Organisierter
Kriminalität" durch die Familie des Ecolog-Gründers.

"Die Vorwürfe sind sämtlich haltlos und ohne jede Substanz",
erklärt Thomas Wachowitz, geschäftsführender Vorstand der Ecolog AG.
"Wir haben dem NDR wiederholt Gelegenheit gegeben, umfassend Einblick
in unsere Tätigkeiten und Unternehmensstrukturen zu nehmen, um sich
selbst ein Bild der internen und externen Unternehmensabläufe zu
machen. Das ist nicht genutzt worden. Stattdessen hat der NDR
unbegründete Vorwürfe verbreitet und unserem Unternehmen damit einen
schweren Reputationsschaden zugefügt."

Konsequenterweise verbot das Landgericht Hamburg (Az. 234 O 94 10,
Beschluss vom 5. März 2010) dem NDR jetzt entsprechende
Verdachtsäußerungen in Bezug auf die Ecolog AG zu wiederholen. Weiter
wird dem NDR in dieser Verfügung verboten, in Bezug auf die Familie
des Unternehmensgründers den ebenfalls geäußerten Verdacht zu
wiederholen, diese sei in "Organisierte Kriminalität" verstrickt.
"Wir freuen uns, dass unser Vertrauen in den Rechtsstaat bestätigt
wurde und das Landgericht Hamburg dem NDR diese Verdachtsäußerungen
jetzt untersagt hat", so Wachowitz.

Dem NDR war bereits im Vorwege des in Rede stehenden Beitrags in
einer vorangegangenen einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln
untersagt worden, zu behaupten, Ecolog habe Aufträge der Bundeswehr
bis 2007 ohne jede Ausschreibung erhalten. "Nach der Entscheidung des
Landgerichts Hamburg vom heutigen Tage werden wir nunmehr den
nächsten konsequenten Schritt zur Wiedergutmachung des uns durch die
Berichterstattung entstandenen Schadens unternehmen und gegen den NDR
Schadensersatzansprüche geltend machen", erklärt Wachowitz.

Neben einer solchen Klage in Deutschland prüft die Ecolog AG die
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen an ausländischen
Standorten des Unternehmens, deren Geschäftsbetrieb durch die
unwahrhaftige Berichterstattung des NDR in Mitleidenschaft gezogen
worden ist, nicht zuletzt in den U.S.A.

Originaltext: Ecolog AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/79220
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_79220.rss2

Ansprechpartner für weitere Auskünfte:
Claudia Voelker
nd global group gmbh
Blumenstraße 14
40212 Düsseldorf

Telefon 0211/274020 und 0173/9992117


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