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Mayer: Bedenken müssen ausgeräumt werden

Geschrieben am 02-03-2010

Berlin (ots) - Anlässlich des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der
innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt zwar
auf der einen Seite einen erheblichen Rückschritt bei der Bekämpfung
und Aufklärung schwerster Straftaten dar. Dies wird vorübergehend zu
erheblichen Vollzugsdefiziten führen. Die Anerkennung der
Vorratsdatenspeicherung als grundsätzlich geeignetes Mittel zur
Strafverfolgung, wenn auch unter engeren Voraussetzungen als bisher,
führt jedoch auch zu erheblicher Rechtssicherheit für die zukünftige
Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Es gilt daher die geäußerten
Bedenken des Bundesverfassungsgerichts zügig und sorgfältig in einem
neuen Gesetz auszuräumen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte heute entschieden,
dass die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht
verfassungsgemäß ist. Gleichzeitig erkennt es jedoch die
Vorratsdatenspeicherung als wirksames und verfassungsmäßiges Mittel
zur Bekämpfung von Straftaten an.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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