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Krings: Vorratsdatenspeicherung weiter möglich - zügig neue Rechtsgrundlage schaffen

Geschrieben am 02-03-2010

Berlin (ots) - Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings MdB:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute zentrale Vorschriften des
Telekommunikationsgesetzes zur Vorratsdatenspeicherung wegen
Verletzung des Schutzes des Telekommunikationsgeheimnisses für
nichtig erklärt. Das Gesetz muss damit so behandelt werden, als sei
es nie in der Welt gewesen. Bereits vorhandene Daten müssen gelöscht
werden. Damit wird in zahlreichen Fällen eine umfassende
Sachverhaltsaufklärung nicht mehr möglich sein. Laufende Verfahren
müssen möglicherweise eingestellt werden.

Bedauerlich ist, dass sich die guten Argumente der Sondervoten für
die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes mehrheitlich nicht durchsetzen
konnten. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass die zu Recht
strengen Anforderungen an das Abhören von Telefongesprächen nun im
Wesentlichen auf die Erhebung von bloßen
Telekommunikationsverkehrsdaten (zum Beispiel Rufnummer und Zeitpunkt
eines Anrufes) übertragen werden sollen.

Derjenige, der schwerste Straftaten begeht oder plant, darf sich
aber nicht Sicherheit wiegen. Der Staat muss weiter seiner
Schutzpflicht gegenüber den Bürgern nachkommen können. Die Klärung
der Schuld des Schuldigen und der Unschuld des Unschuldigen erfordert
jetzt eine angemessene Antwort des Gesetzgebers. Aufklärung
schwerster Straftaten und Gefahrenabwehr sind keine Bedrohung für die
Freiheit und Sicherheit der Bürger, sondern eine Grundlage unseres
Zusammenlebens.

Daher müssen wir jetzt zügig ein neues Gesetz vorlegen, das den
hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Im Bereich
der Aufklärung schwerster Straftaten brauchen die zuständigen
Behörden eine klare Rechtsgrundlage und dürfen nicht zur Untätigkeit
verurteilt werden. Zugriffsbeschränkungen und Sicherheitsauflagen
werden entsprechend der Vorgaben auf Karlsruhe umgesetzt werden,
damit eine effektive Terrorismusbekämpfung weiter möglich bleibt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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