(Registrieren)

EU-Mitgliedsstaaten sollen Einführung von Körperscannern bezahlen

Geschrieben am 02-03-2010

Berlin (ots) - Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments
verabschiedet die Richtlinie zur Finanzierung von
Luftsicherheitsmaßnahmen. Verkehrspolitiker fordern, dass in Zukunft
Staaten für Sicherheitsmaßnahmen wie z. B. die Einführung von
Körperscannern zahlen müssen, die über den gültigen EU-Rahmen
hinausgehen. Dazu erklärt der Flughafenverband ADV
(Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen):

Die deutschen Flughäfen begrüßen die Entscheidung des
Verkehrsausschusses als mutigen Schritt. Passagiere dürfen nicht
weiter mit Sicherheitskosten belastet werden. Bislang tragen
Fluggäste über Luftsicherheitsgebühren die Kosten für die staatlichen
Maßnahmen, die an Flughäfen zum Schutz vor Angriffen auf den
Luftverkehr veranlasst werden. In einem transparenten Verfahren legen
in Deutschland die zuständigen Innenministerien die Gebühren fest.
Der Flughafenverband ADV rechnet damit, dass der Vorschlag des
Verkehrsausschusses auf massiven Widerstand der Mitgliedsstaaten
stoßen wird. In Reaktion auf den 11. September 2001 haben sich die
Kosten für Sicherheitsvorkehrungen mehr als verdoppelt. In Zukunft
ist mit einem weiteren Anstieg der Ausgaben zu rechnen.

Weiterhin hat sich der Verkehrsausschuss des Europäischen
Parlaments darauf verständigt, dass am derzeitigen Verfahren zur
Festsetzung von Sicherheitsentgelten der Flughäfen festgehalten wird.
Aktuell werden die Entgelte von Flughäfen für die
Sicherheitskontrollen von Mitarbeitern von den Landesluftfahrbehörden
genehmigt. "Auch Brüssel erkennt das transparente und kostenbezogene
deutsche System an. Forderungen der Fluggesellschaften nach einer
zentralen Regulierung für die Festsetzung von Sicherheitsentgelten
fanden keinen Widerhall", erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer
des Flughafenverbandes ADV.

Der Beschluss des Verkehrsausschusses muss durch das Europäische
Parlament angenommen werden. Voraussichtlich erfolgt dies im April.

Originaltext: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44169
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44169.rss2

Pressekontakt:
Friederike Langenbruch
Pressesprecherin
Politik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030/310118-52
Mobil: 0163/4774517
langenbruch@adv.aero

Der Flughafenverband ADV: starke Flughäfen - kompetenter Partner

Die ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde 1947
in Stuttgart gegründet und ist damit der älteste
Verband der zivilen Luftfahrt in Deutschland. Heute vertritt der
Flughafenverband ADV die Flughäfen in der Schweiz, Österreich
und in Deutschland.

Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen leistungsstarken und
wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland ein.
Die ADV unterstützt alle Maßnahmen, die den bedarfsgerechten Ausbau
ermöglichen, die optimale Nutzung der vorhandenen
Kapazitäten gewährleisten, die Intermodalität unterstützen sowie die
Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit des
Luftverkehrs fördern.


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

254579

weitere Artikel:
  • Krings: Vorratsdatenspeicherung weiter möglich - zügig neue Rechtsgrundlage schaffen Berlin (ots) - Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings MdB: Das Bundesverfassungsgericht hat heute zentrale Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes zur Vorratsdatenspeicherung wegen Verletzung des Schutzes des Telekommunikationsgeheimnisses für nichtig erklärt. Das Gesetz muss damit so behandelt werden, als sei es nie in der Welt gewesen. Bereits vorhandene Daten müssen gelöscht werden. Damit wird in mehr...

  • Mayer: Bedenken müssen ausgeräumt werden Berlin (ots) - Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer: Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt zwar auf der einen Seite einen erheblichen Rückschritt bei der Bekämpfung und Aufklärung schwerster Straftaten dar. Dies wird vorübergehend zu erheblichen Vollzugsdefiziten führen. Die Anerkennung der Vorratsdatenspeicherung als grundsätzlich geeignetes Mittel zur Strafverfolgung, mehr...

  • Straubinger: Verfahrenstrickserei zulasten Langzeitarbeitsloser Berlin (ots) - Zu den Vorwürfen der Opposition, die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende würde verzögert, erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger: Das Bundesverfassungsgericht hatte die Härtefallklausel in seinem Urteil vom 09.02.10 als ungenügend bewertet. Bereits am 19.02.10 hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe vorgelegt, um durch Änderung des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes mehr...

  • NABU: Artensterben weiter ungebremst Bund und Länder in der Pflicht - Deutschland muss Vorreiter im Artenschutz werden Berlin (ots) - Anlässlich des morgigen "Internationalen Tag des Artenschutzes" hat der NABU Bund und Länder aufgefordert, bedrohte Arten in Deutschland konsequenter zu schützen. "Als führende Industrienation ist Deutschland besonders in der Pflicht, eine herausragende Rolle im Artenschutz zu übernehmen. Das gilt bei den Verhandlungen zum Schutz von Thunfisch und Hai ebenso wie für den Erhalt heimischer Arten wie Rotmilan, Kreuzkröte oder Elbebiber, für die Deutschland eine einzigartige internationale Verantwortung trägt", sagte NABU-Präsident mehr...

  • PHOENIX RUNDE: "Streit um AKWs - Abschalten oder laufen lassen?" Mittwoch, 03.03.2010, 22.15 Uhr Bonn (ots) - PHOENIX RUNDE Streit um AKWs - Abschalten oder laufen lassen? Im Jahr 2002 trat das Gesetz zum langsamen Ausstieg aus der Atomenergie in Kraft. Dieses Gesetz der damaligen rot-grünen Koalition sah vor, dass der letzte Atommeiler spätestens 2022 vom Netz geht. Doch die neue Regierung will die Laufzeit sicherer Atommeiler verlängern, bis es genügend Strom aus alternativen Quellen gibt. Nun sorgt Bundesumweltminister Röttgen für Zündstoff. Er fordert den Ausstieg bis spätestens 2030. Wie schnell kann und soll Deutschland mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht