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Grosse-Brömer: Vorratsdatenspeicherung nicht per se verfassungswidrig

Geschrieben am 02-03-2010

Berlin (ots) - Der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer MdB, erklärt zu der
heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen
über die Vorratsdatenspeicherung:

Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzgeberische
Grundentscheidung, dass in bestimmten Fällen schwerwiegender
Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG
möglich sei, bestätigt. Es hat auch zugestanden, dass die
Vorratsdatenspeicherung und der darauf gründende Verkehrsdatenabruf
zur Aufklärung solcher Straftaten erforderliche und geeignete
Ermittlungsinstrumente sind. Das ist zu begrüßen.

Die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung hat das
Bundesverfassungsgericht allerdings für nicht verfassungsgemäß und
(mit 4:4 Stimmen) für nichtig gehalten. Das ist bedauerlich.

Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, das Urteil sorgfältig zu
analysieren und die möglichen Nachbesserungen an dem Konzept zügig
vorzunehmen.

Gerade im Kampf gegen den Terrorismus ist der Zugriff auf
Verbindungsdaten im Vorfeld oftmals das einzige Mittel schwere
Straftaten zu verhindern. Daher müssen die Ermittlungsbehörden über
effektive Ermittlungsinstrumente wie die Vorratsdatenspeicherung
verfügen. Ein Verzicht auf das Instrument kommt daher für die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht in Frage.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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