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BA führt neue Prüfgrenze bei Lohnwucher ein Sittenwidriger Lohn erst bei "deutlich unter 3 Euro die Stunde / Heute, 1. März 2010, 21.45 Uhr in "Report Mainz" im Ersten

Geschrieben am 01-03-2010

Mainz (ots) - Mainz. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine
umstrittene Prüfgrenze für sittenwidrige Löhne eingeführt. Dies geht
aus einer Dienstanweisung der Zentra-le in Nürnberg hervor. Die
Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sollen gegen sitten-widrige Löhne für
Hartz-IV-Empfänger erst vorgehen, wenn die Löhne "im Regel-fall
deutlich unter 3 Euro pro Stunde" liegen. Gegenüber "Report Mainz"
bestä-tigte BA-Vorstand Heinrich Alt: "Drei Euro wäre für mich immer
die Grenze, wo ich sagen würde, hier fängt zumindest eine harte
Prüfung an, ist das ein sitten-widriger Lohn oder ist es keiner."
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeits-gerichts liegt
Sittenwidrigkeit dagegen in der Regel bereits dann vor, wenn der
Stundenlohn ein Drittel unter dem Tariflohn bzw. unter dem
ortsüblichen Lohn liegt. Dies ist häufig schon bei Löhnen zwischen
drei und sieben Euro pro Stun-de der Fall.

Gegen Arbeitgeber, die sittenwidrige Löhne zahlen, können die
ARGEn gericht-lich vorgehen und Geld zurückverlangen, weil sie mit
Sozialleistungen ausglei-chen müssen, was Arbeitgeber zu wenig an
Lohn zahlen. Nach Angaben des Bundesagentur für Arbeit zählen rund
1,3 Millionen Hartz-IV-Empfänger zu den so genannten Aufstockern. Bei
ihren Jobs bekommen sie teilweise Niedriglöhne, die sittenwidrig und
damit verboten sind. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
(NGG) hat "Report Mainz" erstmals Zahlen vorgelegt: "Wir schätzen,
dass die Zahl sich schon auf 100.000, weit über 100.000 bewegen wird,
von Leuten, die einen sittenwidrigen Lohn bekommen und darüber
hinaus sich dann Zuschüsse vom Arbeitsamt holen müssen", sagte Uwe
Hildebrandt, Landesbe-zirksvorsitzender der NGG-Südwest. Die jetzt
eingeführte Prüfgrenze der Bun-desagentur für Arbeit nannte er einen
"Skandal".

Der Arbeitsmarktexperte Prof. Stefan Sell von der FH
Koblenz-Remagen kriti-siert die neue Regelung der BA deshalb scharf:
"Die Wirkung der Dienstanwei-sung auf die Firmen liegt auf der Hand:
Es geht förmlich um eine Einladung zum Lohnwucher, solange man knapp
über den drei Euro sich bewegt, weil man ja nicht ins Visier einer
Überprüfung zum Beispiel durch die ARGEn kommt. Man bewegt sich hier
also quasi amtlich bestätigt im zulässigen Raum."

Zitate gegen Quellenangabe frei.

Originaltext: SWR - Das Erste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75892
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75892.rss2

Pressekontakt:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel.:
06131/929-3351.


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