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Neue OZ: Kommentar zu Verkehr / EU / Urteile

Geschrieben am 25-02-2010

Osnabrück (ots) - Sicherheit hat Vorfahrt

Nur mal angenommen, dass jeder, der ein Gesetz zu seinen Gunsten
umgehen kann, es auch tut - wohin würde das führen? Bis hierher und
nicht weiter, hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden und
diejenigen, die eine Gesetzeslücke dreist ausgenutzt haben, in die
Schranken gewiesen. Eine gute Entscheidung, die zeigt, dass
Sicherheit auf der Straße vorgeht. Und zwar grundsätzlich.

Nach dem Leipziger Urteil dürfen die Behörden nun prüfen, ob
Inhaber eines Führerscheins, den sie im Ausland erworben haben, dort
tatsächlich auch wohnen. Trifft dies nicht zu, macht man sich
zumindest verdächtig, ein Führerscheintourist zu sein, der seinen
hier eingebüßten Lappen im Ausland bequem wiedererlangen wollte. Nach
der neuen Rechtsprechung würde man die Lizenz nun schnell wieder los.

Wer hierzulande seinen Führerschein für längere Zeit verliert, hat
sich auf der Straße einiges zuschulden kommen lassen. Aus gutem Grund
darf derjenige, der sich als fahruntüchtig erwiesen hat, vorerst
nicht mehr ans Steuer. Dass ab einem bestimmten Punkt zudem der
sogenannte Idiotentest verpflichtend wird, ist zwar peinlich für den
Verkehrssünder, aber notwendig. Schließlich kann ein Fahrzeug in den
falschen Händen eine tödliche Waffe sein.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
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Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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