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Neue OZ: Kommentar zu Affären / Kirchen / Missbrauch

Geschrieben am 24-02-2010

Osnabrück (ots) - Fragwürdiges Sonderrecht

Über Stil und Form der Kritik von Bundesjustizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger an der katholischen Kirche lässt sich
streiten - in der Sache liegt die FDP-Politikerin richtig.

Die Richtlinien der Bischofskonferenz sind unzureichend, um eine
rückhaltlose Aufklärung des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen
durch Geistliche zu gewährleisten. Die Bischöfe haben ein Sonderrecht
geschaffen, nach dem sie Verdachtsfälle behandeln wollen. Die
Vorschriften kollidieren aber mit den allgemeingültigen Grundsätzen
des deutschen Strafrechts. So tritt nach den kirchlichen Leitlinien
bei Vorwürfen des Missbrauchs zunächst ein interner Ermittler auf den
Plan, der in "erwiesenen Fällen" zur Selbstanzeige raten soll oder
die Staatsanwaltschaft hinzuziehen kann. Damit maßt sich die Kirche
an, was Sache der Justiz ist: Sofern ein Anfangsverdacht vorliegt,
ist die zuständige Staatsanwaltschaft zu informieren. Sie hat den
Sachverhalt zu ermitteln und zu bewerten - objektiv und unparteiisch.

Die Bischofskonferenz wäre gut beraten, sich nicht länger hinter
fragwürdigen Richtlinien zu verschanzen. Zudem sollten die Bischöfe
den Mut für einen Runden Tisch finden, an dem Betroffene und
Kirchenvertreter sich um den schwierigen Ausgleich erlittenen Leids
bemühen. Es wären wichtige Signale an Opfer und Gesellschaft, dass
die katholische Kirche nichts beschönigen oder vertuschen will.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2

Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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