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Pfeiffer: Photovoltaikförderung mit Augenmaß

Geschrieben am 24-02-2010

Berlin (ots) - Anlässlich der Einigung bei der Solarförderung
erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:

Die getroffene Vereinbarung zwischen Union und FDP bewegt sich an
der Untergrenze dessen, was notwendig ist. Es ist richtig und
wichtig, die offensichtliche Überförderung in diesem Bereich
abzubauen, um die Zukunftsfähigkeit der deutschen Solarindustrie zu
gewährleisten.

Zum 1. Juli wird die Subventionierung von Anlagen auf Dächern
zusätzlich um 16 Prozent und für Freiflächenanlagen um 15 Prozent
gekürzt. Gleichzeitig sieht die Vereinbarung eine Übergangsregelung
für bereits geplante Freiflächenanlagen vor. Damit ist für diese
Projekte Planungs- und Investitionssicherheit gewährleistet. Die
Förderung von Anlagen auf Ackerflächen entfällt gänzlich. Jetzt liegt
es an der deutschen Solarbranche, mit den Versäumnissen der
Vergangenheit aufzuräumen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu
stärken.

Die neue Regelung hat ihre Licht- und Schattenseiten. Positiv ist
zu bewerten, dass die Überförderung zurückgeführt wird. Damit werden
unnötige Belastungen für die Stromverbraucher vermieden und die
Wettbewerbsfähigkeit der Solarindustrie gestärkt. Allerdings birgt
eine Verschiebung des Stichtages auf den 1. Juli 2010 die Gefahr,
dass es zu einer Art Schlussverkauf bei den Neuinstallationen kommt,
um noch die alten Förderbedingungen in Anspruch nehmen zu können.
Mit der Verdoppelung des Zielkorridors für den Ausbau der
Photovoltaik auf 2500 bis 3500 MW wird die Grundlage für einen
dynamischen und gleichzeitig nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in
Deutschland gelegt. Gleichzeitig bedeutet dies, dass die EEG-Umlage
für Solarstrom weiter steigen wird.

Stärkere Anreize für den Eigenverbrauch sind richtig und wichtig.
Dies trägt dazu bei, dass die Anlagenbetreiber zu einer stärkeren
lokalen Nutzung des Stroms motiviert und damit die lokalen Stromnetze
entlastet werden. Die 8 Cent bieten hier einen sehr großzügigen
positiven Anreiz. Die Neuregelung des Eigenverbrauchs darf jedoch
nicht zu reinen Mitnahmeeffekten führen, die keine Verhaltensänderung
des Anlagenbetreibers erfordert. Aus diesem Grund ist eine Befristung
dieser Regelung notwendig. Die Folgen dieser Regelung müssen bis zur
Novellierung des EEGs, die zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll,
genau beobachtet werden.

Insgesamt geht Deutschland mit dieser Regelung in die richtige
Richtung. Denn der hohe Finanzierungsanteil der Photovoltaik steht in
keinem Verhältnis zu dem geringen Anteil des Solarstroms an der
EE-Stromerzeugung. Er lag im Jahr 2008 bei lediglich 4,4 Prozent.
Zur gesamten Stromerzeugung trägt die Photovoltaik sogar nur zu rund
einem Prozent bei. Die Koalition hat Handlungsfähigkeit bewiesen und
dafür gesorgt, dass Überförderungen vermieden und Innovationen
angereizt werden. Trotz der beschlossenen Rückführung der
Überförderung wird die Photovoltaik weiterhin eine wichtige
Zukunftsbranche in Deutschland bleiben.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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