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Pfeiffer: Brieflaufzeitenmessung durch Bundesnetzagentur sichert Verbraucherinteressen

Geschrieben am 22-02-2010

Berlin (ots) - Zum Beschluss des Beirates bei der
Bundesnetzagentur zur Wiedereinführung der Messung der
Brieflaufzeiten erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:

Auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat der Beirat heute
die Bundesnetzagentur aufgefordert, wieder Laufzeitmessungen bei
Briefpostsendungen durchzuführen. Er sichert damit die unabhängige
Überprüfung der Verpflichtungen aus der
Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) in einem
liberalisierten Marktumfeld.

In den letzten Jahren hat ausschließlich die Deutsche Post AG
(DPAG) Brieflaufzeitmessungen durchgeführt. Dies war zu Zeiten des
Briefmonopols auch ausreichend, die Einhaltung der Verpflichtungen
aus der PUDLV nachzuweisen und Verbraucherinteressen zu sichern. Es
ist jedoch wahrscheinlich, dass dies in naher Zukunft nicht mehr der
Fall sein wird.

Denn mit der absehbaren Verabschiedung des "Gesetzes zur Umsetzung
steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher
Vorschriften" (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 25.01.2010,
BT-Drs. 17/506) besteht die Möglichkeit, dass weitere Unternehmen als
Postuniversaldienstleister auftreten, wenn sie dafür von der
Mehrwertsteuer befreit werden. Entsprechende Bedeutung kommt einer
unabhängigen Brieflaufzeitenmessung zu.

Die aktuellen Messungen der DPAG eignen sich hierzu nicht. Sie
gehen von der Sicht des Unternehmens aus und erfassen die
Aufenthaltsdauer eines Briefes innerhalb des eigenen Systems. Dabei
wird unterstellt, dass ein Brief erst in das System der DPAG gelangt,
wenn der Briefkasten geleert wird, und nicht schon dann, wenn der
Brief eingeworfen wird. Da die PUDLV eine Verordnung zum Schutze der
Verbraucher ist, kann es für die Laufzeitmessung in einem
liberalisierten Umfeld aber nur darauf ankommen, an welchem Tag der
Brief in einen Briefkasten geworfen wurde und nicht, an welchem Tag
er daraus entnommen wurde. Entsprechend wird die Laufzeit aus der
Sicht der Verbraucher gemessen von dem Zeitpunkt an, zu dem der
Einlieferer den Brief aus der Hand gibt bis zur Ablieferung an den
Adressaten (sogenannte Ende-zu-Ende-Laufzeit).

Durch die vollständige Liberalisierung des Postmarktes ist die
Regulierung bei der Überwachung der Einhaltung von
Universaldienstverpflichtungen und der weiteren Vorschriften der
PUDLV auf objektive und vergleichbare Daten angewiesen. Durch die
Entscheidung des Beirates wurde der Weg nun geebnet, diese Daten zu
erhalten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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