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Studienkreis: Die neue Hartz-IV-Härtefall-Regelung zum Thema Nachhilfe zieht neue Hartz-IV-Empfänger heran

Geschrieben am 18-02-2010

Bochum (ots) - Gut eine Woche nach der Debatte um die
Neuberechnung von Hartz IV hat das Bundesarbeitsministerium einen
Härtefall-Katalog erlassen. Darin ist auch die Finanzierung von
Nachhilfe für bedürftige Familien geregelt. Allerdings legt der
Katalog fest, dass Nachhilfeunterricht nur im besonderen Einzelfall
gewährt werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass es einen
besonderen Anlass gibt (z. B. langfristige Erkrankung, Todesfall in
der Familie). Zudem muss die Aussicht auf Überwindung des
Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten,
längstens bis zum Schuljahresende bestehen. In der Regel können
Kosten für Nachhilfeunterricht aber nicht übernommen werden,
vorrangig sind schulische Angebote wie Förderkurse zu nutzen. Der
Studienkreis schätzt diese Regelung als unzureichend ein.

Kinder mit regelmäßigen Nachhilfebedarf werden nicht bedacht

"Viele Familien erhalten Hartz IV, da die Eltern aufgrund
mangelnder schulischer Bildung arbeitslos sind", so der Studienkreis
als Deutschlands meistbesuchte Nachhilfeschule. "Diese Familien sind
oftmals nicht in der Lage, ihre Kinder zum Lernen zu motivieren oder
bei schulischen Problemen zu helfen. Schulische Leistungen hängen
aber - das hat PISA eindrucksvoll belegt - in Deutschland wesentlich
vom Elternhaus ab. Die vom Bundesarbeitsministerium nun vorgelegte
Härtefallregelung lässt gerade die Kinder, die besonders großen
Nachhilfebedarf haben, völlig außer Acht. Sie geht vielmehr davon
aus, dass eigentlich gute Schüler durch eine Ausnahmesituation
(Erkrankung, Todesfall in der Familie) in ihren Leistungen
nachlassen. Diejenigen Kinder, die aufgrund der häuslichen Situation
dauerhaft mangelnde Leistungen erbringen, sollen nicht unter die
Härtefallregelung fallen. Hier werden Kinder aus so genannten
bildungsfernen Schichten im Stich gelassen und der Teufelskreis wird
unterstützt." Der Studienkreis vergibt jährlich ca. 500
Nachhilfe-Stipendien im Gesamtwert von 350.000 Euro für
benachteiligte Schüler. Auch signalisiert er die Bereitschaft zur
Kooperation: "Wir können uns durchaus vorstellen, mit den Ministerien
von Bund und Ländern zusammenzuarbeiten, indem wir z. B. spezielle
Konditionen für die zuständigen Ämter anbieten könnten", so Franz
Dahlmanns, Geschäftsführer des Studienkreises.

Originaltext: Studienkreis GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74867
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74867.rss2

Kontakt:
Studienkreis GmbH
Kerstin Griese
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universitätsstraße 104
44799 Bochum
Tel.: 02 34/97 60-124
Fax: 02 34/97 60-142
kgriese@studienkreis.de
www.studienkreis.de


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