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Rheinische Post: Kommentar: Unerwünschte Kreuze

Geschrieben am 17-02-2010

Düsseldorf (ots) - Wer christliche Symbole in Schulen,
Gerichtssälen und staatlichen Krankenhäusern erhalten will, muss
nicht unbedingt an Gott glauben. Die Manie, den öffentlichen Raum von
allem Religiösen zu säubern, verrät vielmehr einen Mangel an
Sensibilität im Umgang mit unserem abendländisch-christlichen Erbe.
Es ist richtig, dass unser Staat in religiösen Dingen weltanschaulich
neutral ist. Er darf seine Entscheidungen nicht von Glaubensfragen
abhängig machen und schon gar nicht jemanden wegen seiner religiösen
Auffassungen benachteiligen oder bevorzugen.
Der Bezug auf die christlich-abendländische Tradition ist hingegen
mit der gebotenen Neutralität des Staates durchaus vereinbar. Denn
Verfassungen und Rechtsordnungen entstehen nicht im luftleeren Raum,
sondern sind Ergebnis eines Prozesses. Und unser freiheitlicher
Rechtsstaat wäre ohne das Christentum und dessen Wertschätzung jedes
einzelnen Individuums undenkbar.
Das sollten auch die Düsseldorfer Gerichtspräsidenten bedenken, wenn
sie ohne Not Kreuze aus Gerichtssälen verbannen. Da sich die
Rechtsprechung ausdrücklich nicht aus der Religion ableitet, muss
auch niemand um seine Religionsfreiheit fürchten, wenn im Gericht ein
Kreuz hängt. Es ist schließlich ein Symbol für Verzeihung und nicht
für Intoleranz.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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