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Fehlervermeidungskultur statt Zwangsregister / Pressemitteilung der Bundesärztekammer zu dem Bericht "Wir brauchen ein Register für Behandlungsfehler" in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung

Geschrieben am 15-02-2010

Berlin (ots) - Berlin, 15.02.2010 - "Wir brauchen kein
Zwangsregister für Behandlungsfehler, sondern endlich vernünftige
Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte, dann können schon viele
Fehler vermieden werden." So kommentierte der Präsident der
Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, einen Bericht der
Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (15.02.2010). "Unser Ziel ist und
bleibt es, dass Ärzte ohne Angst über Pannen sprechen können, dass
sie aus ihren Fehlern lernen. Gerade in Anbetracht der Komplexität
moderner Medizin brauchen wir eine systematische und auf
Freiwilligkeit beruhende Aufarbeitung von Fehlern im Sinne einer
Fehlervermeidungskultur", so Hoppe.

"Die bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen für Arzthaftungsstreitigkeiten haben sich
bewährt. In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der
Kommissionen von beiden Parteien akzeptiert und die
Arzthaftungsstreitigkeiten beigelegt", so Hoppe. Der Patient könne
durch ein effizientes und gebührenfreies Verfahren überprüfen lassen,
ob sein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist. "Wird nach
Begutachtung durch die Gütestellen doch noch der Rechtsweg
beschritten, werden die Gutachten der Kommissionen weit überwiegend
bestätigt", sagte Hoppe.

Hoppe verwies darauf, dass es bereits bewährte Systeme zur
Registrierung und Auswertung von Behandlungsfehlern gibt. "Als
einzige Stelle in Deutschland führen die Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen ein umfassendes Register, in dem alle Anträge
anonymisiert in ein bundeseinheitliches Statistikprogramm eingehen."
Das sogenannte Medical Error Reporting System gebe unter anderem
Aufschluss darüber, bei welchen Diagnosen und Therapiemaßnahmen
Behandlungsfehler vermutet wurden und welche Fachgebiete betroffen
seien. Ziel der Statistik ist es, Fehlerhäufigkeiten zu erkennen und
Fehlerursachen auszuwerten, um sie für die Fortbildung und
Qualitätssicherung zu nutzen.

"Angesichts der auch von vielen Fachleuten anerkannten guten
Arbeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, ist die in
dem Bericht aufgestellte Behauptung, dass ein Patient bei dem
bisherigen Gutachterverfahren fast immer auf der Strecke bleibt,
völlig haltlos", sagte Hoppe.

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
(Arbeitsweise und Verfahrenstechniken)

Seit 1975 sind bei den Ärztekammern der Länder
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für
Arzthaftungsstreitigkeiten eingerichtet, die unabhängige Begutachtung
und außergerichtliche Streitschlichtung bei
Behandlungsfehlervorwürfen anbieten. Die Verfahren sind für die
Patienten kostenfrei. Da es sich um ein freiwilliges Verfahren
handelt, müssen alle Beteiligten einverstanden sein.

In den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sind Ärzte
und Juristen tätig. Die Juristen sind in der Regel ehemalige Richter
hoher und höchster Gerichte der Bundesrepublik Deutschland
(Präsidenten von Oberlandesgerichten oder ehemalige Richter des
Bundesgerichtshofes). Ebenso wie die ärztlichen Sachverständigen
beurteilen sie den Vorwurf eines Behandlungsfehlers nach bestem
Wissen und Gewissen und unabhängig von Beeinflussungen Dritter. In 90
% aller Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen von den Antragstellern und
Haftpflichtversicherern anerkannt. Nur in den wenigen verbleibenden
Fällen beschreiten Patienten den Rechtsweg. Dies ist auch nach einem
Schlichtungsverfahren noch möglich.

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sind seit
Jahren bemüht, ihre Erkenntnisse aus den Verfahren zudem in die
Qualitätssicherung und Fortbildung der Ärzte einfließen zu lassen.
Sie genießen deshalb nicht nur bei Patienten und Patientinnen ein
großes Ansehen, sondern auch bei Organisationen mit dem Schwerpunkt
Patientensicherheit. Als einzige Stelle in der Bundesrepublik
Deutschland führen sie ein umfassendes Register, in dem alle Anträge
anonymisiert in ein bundeseinheitliches Statistikprogramm eingehen.
Mithilfe des sogenannten Medical Error Reporting System (MERS) können
Fehler erkannt und so zukünftig vermieden werden. Erkenntnisse aus
den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen werden sowohl auf
Fachtagungen als auch in die Forschung eingebracht, z. B. beim
Aktionsbündnis Patientensicherheit.

Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9062
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9062.rss2

Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel.: 030 / 4004 56 700
Fax: 030 / 4004 56 707


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