| | | Geschrieben am 11-02-2010 Gabe vom Chef, Zugabe vom Staat / Vermögenswirksame Leistungen und Prämien nicht verschenken
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 Schwäbisch Hall (ots) - Wer schenkt dem Staat oder seinem Chef
 schon gerne Geld? Millionen Arbeitnehmer tun es dennoch jeden Monat:
 Mehr als die Hälfte der rund 20 Millionen Anspruchsberechtigten
 verzichtet auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers - und
 damit zusätzlich auf lukrative Prämien, die der Staat auf Bauspar-
 oder Fondsparleistungen zahlt. "Wer aus Unkenntnis oder
 Nachlässigkeit vermögenswirksame Leistungen nicht in Anspruch nimmt,
 verzichtet fahrlässig auf die Chance zur Vermögensbildung - und das
 in Krisenzeiten", warnt Schwäbisch Hall-Experte Marcus Weismantel und
 rechnet vor: "Zur Gabe vom Chef kommt oft noch die doppelte Zugabe
 vom Staat. Besonders für verheiratete Arbeitnehmer mit Kindern lohnt
 sich wegen der dann deutlich höheren Einkommensgrenzen das Sparen."
 
 Vermögenswirksame Leistungen sind ein meist tarifvertraglich
 geregelter Gehaltsbestandteil, der allerdings nicht ausbezahlt wird.
 Den Zuschuss von - je nach Vereinbarung - bis zu 40 Euro monatlich
 kann der Arbeitnehmer beispielsweise auf einem Bausparvertrag oder
 einem Fondssparplan anlegen. Die beiden Varianten sind besonders
 lukrativ, weil der Staat noch die Arbeitnehmersparzulage oben
 drauflegt - maximal 43 Euro jährlich beim Bausparen, 80 Euro beim
 Fondssparen. Clevere kombinieren beides und kassieren zweimal - im
 Höchstfall also 123 Euro pro Jahr.
 
 Häuslebauer in spe können als drittes Extra vom Fiskus noch die
 Wohnungsbauprämie bekommen, maximal 45 Euro im Jahr. Voraussetzung:
 Sie zahlen monatlich mindestens 43 Euro in einen Bausparvertrag ein.
 
 Für alle Förderungen gelten Einkommensgrenzen. Bei der
 Wohnungsbauprämie sind das 25.600 Euro für Alleinstehende, 51.200 für
 Verheiratete. Der maximale Bruttoarbeitslohn liegt jedoch einige
 tausend Euro darüber - und erhöht sich mit jedem Kind. So darf ein
 Ehepaar (beide Arbeitnehmer, steuerlich gemeinsam veranlagt) mit zwei
 Kindern tatsächlich nicht 51.200, sondern rund 76.000 Euro brutto im
 Jahr verdienen, um die Wohnungsbauprämie zu bekommen. Für die
 Arbeitnehmer-Sparzulage sind es immerhin rund 59.000 Euro.
 
 Wie attraktiv das Sparen mit Arbeitgeber und Staat ist, rechnet
 Weismantel an folgendem Beispiel vor: "Ein Arbeitnehmer, dessen Firma
 sieben Jahre lang jeweils 480 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlt
 und der selbst auf diesen Vertrag zusätzlich jährlich 516 Euro aus
 eigener Tasche anspart, bekommt in diesem Zeitraum im Optimalfall 616
 Euro an staatlichen Prämien. Damit kann aus 3.612 Euro eigener
 Sparleistung - den Rest zahlt ja der Arbeitgeber - bei voller
 Förderung nach sieben Jahren ein stattliches Guthaben von 8.341 Euro
 werden."
 
 Originaltext:         Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
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 Pressekontakt:
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 Herr Reinhold Unger
 Ridlerstraße 33
 80339 München
 
 Tel: 089/38 98 96 - 16
 Fax: 089/38 98 96 - 10
 Email: unger@nbbgmbh.de
 
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