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Heinen: Witwenrente erhalten

Geschrieben am 10-08-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der aktuellen Diskussion um die
Heraufsetzung des Mindestalters bei der Witwenrente erklärt die
Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Ursula Heinen MdB:

Weitere Einschnitte in die Hinterbliebenenrente darf es nicht
geben: schon bei der Rentenreform im Jahr 2001 wurde die "große"
Witwenrente grundsätzlich von 60 Prozent auf 55 Prozent gekürzt.
Daneben wurde die Einkommensanrechnung verändert, was bei vielen
Hinterbliebenen zu einer deutlichen Reduzierung der Rentenansprüche
führen wird.

Wir dürfen Frauen, die häufig Einschränkungen der eigenen
beruflichen Karriere und damit auch eigener Rentenansprüche zugunsten
der Familie in Kauf genommen haben, nicht benachteiligen. Die Idee,
mit dem eingesparten Geld Ausnahmen für Erwerbsgeminderte von der
Rente mit 67 Jahren zu finanzieren, ist eine ungerechte Kombination.

Die Änderungen aus dem Jahr 2001 sind mit verschiedenen
Übergangsfristen auf eine langfristige Veränderung in 20 bis 25
Jahren ausgelegt. Nach nur fünf Jahren weitere Kürzungen vorzunehmen
ist voreilig. Wenn die Arbeitsgruppe der Koalition in diesem Herbst
die allmähliche Umsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre
vorbereitet, darf die Hinterbliebenenrente nicht angetastet werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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