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UNICEF Deutschland zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Geschrieben am 09-02-2010

Köln (ots) - Wohlbefinden der Kinder muss Maßstab sein / Urteil
ist richtiger Schritt im Kampf gegen Kinderarmut

Als wichtigen Schritt für eine kindergerechte Gesellschaft begrüßt
UNICEF das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den
Regelsätzen für Kinder, die auf Hartz IV angewiesen sind.

"Das Urteil weist den richtigen Weg für einen wirksameren Kampf
gegen Kinderarmut", sagte Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin von
UNICEF Deutschland. "Der Armutsdruck ist vor allem für Kinder von
Alleinerziehenden dramatisch. Sie brauchen bedarfsgerechte
Unterstützung. Höhere Regelsätze allein reichen jedoch nicht aus. Es
geht nicht nur darum, wie oft ein Kind neue Schuhe hat, sondern
welchen Platz und welche Chancen ein Kind in der Gesellschaft hat.
Die Politik muss jetzt endlich eine umfassende Strategie entwickeln,
um zu vermeiden, dass Kinder oftmals schon sehr früh abgehängt und
aus unserer Gesellschaft dauerhaft ausgegrenzt werden."

In dem im Januar veröffentlichten Bericht "Zur Lage der Kinder in
Industrieländern 2010" hatte UNICEF den dringenden Handlungsbedarf in
Deutschland hinsichtlich der Situation allein erziehender Mütter und
ihrer Kinder aufgezeigt. Der Armutsdruck für Alleinerziehende ist
seit zwölf Jahren unverändert hoch. Von rund 2 Millionen Kindern und
Jugendlichen, die mit nur einem Elternteil aufwachsen, müssen 34
Prozent oder fast 700.000 Kinder mit weniger als 60 Prozent des
Äquivalenzeinkommens auskommen. Rund 350.000 verfügen sogar nur über
weniger als 50 Prozent. Selbst wenn sie es schaffen, berufstätig zu
sein, ist es ihnen kaum möglich, der Armut zu entkommen.

Ein Besorgnis erregendes Ergebnis der UNICEF-Studie war auch, dass
Jugendliche hierzulande ihre beruflichen Perspektiven düsterer sehen
als ihre Altersgenossen in allen anderen Industrienationen. Sie
berichten häufiger als junge Menschen in anderen Ländern davon, sich
allein gelassen und als Außenseiter zu fühlen.

UNICEF appelliert an Bundesregierung, Länder und Kommunen, das
Wohlbefinden und die Rechte der Kinder zum Maßstab ihrer politischen
Entscheidungen zu machen. Politik, Medien und Forschung dürfen Kinder
nicht ausschließlich aus der Perspektive ihrer Leistungsfähigkeit
beurteilen. Ihr Selbstvertrauen und ihre Rechte müssen grundlegend
gestärkt werden. UNICEF fordert erneut, Kinderrechte im deutschen
Grundgesetz zu verankern, damit die Rechte der Kinder Vorrang haben.

Die UNICEF-Studie "Zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010"
finden Sie unter www.unicef.de/deutschland2010

Originaltext: UNICEF Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34777
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34777.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen und Interviewwünsche bitte an die UNICEF-Pressestelle,
0221/93650-315 oder -234, Email presse@unicef.de


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