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Informationsbeschaffung - Ja! / Geld für Diebe - Nein!

Geschrieben am 05-02-2010

München (ots) - Die Abwägung zwischen der Bekämpfung von
Steuerhinterziehung einerseits und unserer Rechtsstaatlichkeit
andererseits erhitzt die Gemüter und lehrt uns, wie leicht mit
Emotionalität und Empörung höchste Errungenschaften der Integrität
und Zuverlässigkeit des Staates ins Wanken kommen können und wie
schnell eine Bevölkerung bereit ist, Rechtsstaatlichkeit zu opfern,
wenn ihr ein Feindbild zum Fraß vorgeworfen wird. So unakzeptabel
Steuerhinterziehung ist - die gleiche Wut sollte übrigens auch gegen
die Verschwendung von Steuergeldern entwickelt werden, hier geht es
vermutlich um zig Milliarden - so beängstigend ist es, zu erleben,
dass sich Mehrheiten finden, die es richtig finden, wenn der Staat
zum Komplizen von Kriminellen wird, weil er geschickt eine Gruppe
beneideter Menschen zum Feindbild deklariert hat. Stellen Sie sich
vor, die Deutschen wären wieder einmal bereit, beliebig auf
Rechtstaatlichkeit zu verzichten, wenn davon nur eine zum Feindbild
erklärte Gruppe betroffen ist, z.B. die Reichen, die Asylanten oder
die Ausländer oder andere Verdächtige. Die Regierung geht einen
gefährlichen Schritt in diese Richtung.

Die Daten-CD-Affäre kann man als ein großmaßstäbliches Experiment
zum Austesten dieser Gefahr in der Demokratie ansehen. Die Gefahren
sind dort am stärksten ausgeprägt, wo man mit Empörung die Mengen
aufhetzen kann, und andererseits die Abwägung eines Zielkonflikts
intellektuell für die meisten zu anstrengend ist.

Die ausreichend gebildeten Verantwortungsträger unserer
Gesellschaft, und dazu gehören auch die Politiker, sollten dringendst
der Versuchung populistischer Effekthascherei widerstehen, ihr
Geschichtswissen aktiv verwerten, um ausgewogen verantwortlich zu
handeln und Folgendes im Einzelnen beachten:

1. Die Kronzeugen-Regelung

Selbstverständlich braucht der Staat das Instrument der
Strafbefreiung von Kronzeugen. Das ist aber hiermit nicht
vergleichbar, denn wir haben hier keinen Kronzeugen, der andere
Mittäter verrät. Es handelt sich hier um einen kriminellen
Geschäftsmann, der mit dem Staat einen kriminellen und sehr
lukrativen Geschäftszweig etablieren möchte. Geschäftszweig deshalb,
weil hier durch die Wiederholbarkeit ein Geschäftsprinzip entstehen
könnte.

2. Anstiftung zum Spitzel-Staat, was es in Deutschland
teilweise noch bis 1989 gegeben hat, darf auf keinen Fall wieder
eingeführt werden. Es sollte insbesondere der Kanzlerin ein Anliegen
sein, dass Zustände wie in der ehemaligen DDR in Deutschland nicht
wieder eingeführt werden.

3. Legale Zulässigkeit des Kaufs gestohlener Daten

Es ist peinlich, zu erfahren, dass Regierungs-Rechtsabteilungen
eine Gesetzeslücke in Deutschland gesucht und gefunden haben, gemäß
der die Hehlerei von immateriellen Gütern straffrei ist, da angeblich
nur die Hehlerei von dinglichen Gütern unter Strafe steht. Wir leben
in einer Zeit (der Know-How-Gesellschaft), wo immaterielle Güter für
unsere Gemeinschaft bereits den höheren Wert darstellen (Rechte,
Technologien, Know-How etc.) und unser Gesetz offensichtlich veraltet
ist, wenn die z.B. die Hehlerei von Geschäftsgeheimnissen nicht unter
Strafe steht. Theoretisch könnte man nach dieser Logik den Ankauf von
gestohlenen Geschäftsgeheimnissen für legal erklären. Spätestens hier
merkt jeder, wie absurd und unanständig diese rechtliche
Haarspalterei ist.

4. Sittenwidrigkeit

Absolut unzweifelhaft ist es sittenwidrig, einem Dieb Geld für
sein Diebesgut anzubieten. Es stellt sich damit die Frage, ob die
Regierungs-Beratungsstäbe das Thema der Sittenwidrigkeit überhaupt
überprüft haben, oder umgekehrt, wie es in Diktaturen üblich ist, nur
versucht haben, ihrem Chef zuliebe einen möglichen Rechtsweg zu
konstruieren.

5. Das Bankgeheimnis hat viele andere berechtigte
Schutzfunktionen für den Bürger, so dass die Nebenwirkung, dass damit
auch Schwarzgeld versteckt werden kann, in Kauf genommen werden muss.
Zum wiederholten Male Geld in Millionenhöhe anzubieten für den Bruch
dieses Bankgeheimnisses, würde dazu führen, einen neuen
Geschäftszweig, staatlich sanktionierten und großzügig belohnten
Gesetzesbruch zu etablieren. Diesen Nachteil in Kauf zu nehmen für
einen populistischen Vorteil, kann nicht mehr als ausgewogenes und
verantwortungsvolles Handeln angesehen werden.

Fazit:

Wenn die Glaubwürdigkeit und Integrität des Staates im Land sowie
auch in seiner Außenwirkung nicht schweren Schaden nehmen soll, dann
darf auf gar keinen Fall für Diebesgut Geld bezahlt werden. Ein
Gesetz, das Datendiebe zwingt, ihr Diebesgut herzugeben, würde das
Interesse des Staates an verschärfter Kontrolle befriedigen, ohne ihn
zum Komplizen von Verbrechern zu machen. Sollte die Schweiz wirklich
aktiv Werbung gemacht haben zur Anwerbung von Schwarzgeldern, dann
ist dies eine berechtigte bilaterale Auseinandersetzung wert, aber
nicht ein Herabsteigen des Staates auf das Niveau von Kriminellen.

Martin Schoeller
Präsident Europe's 500 -
Die europäischen Wachstumsunternehmer

Originaltext: Europe's 500
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53913
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Pressekontakt:
Europe's 500
Martin Schoeller
Zugspitzstr. 15
82049 Pullach
Tel. 089-55277-106
Fax 089-55277-299
www.europes500.eu
martin.schoeller@schoeller.org


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