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Bernhardt: Rein Ökonomische Betrachtung des Gemeinnützigkeitsrechts unangebracht

Geschrieben am 09-08-2006

Berlin (ots) - Zur Diskussion einer Reform des
Gemeinnützigkeitsrechts erklärt der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:

Das Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht dazu missbraucht werden,
allein Steuermehreinnahmen zu erzielen. Eine ökonomische Betrachtung
- wie gestern im Gutachten des wissenschaftlichen Beirats in Erwägung
gezogen - ist hier vollkommen Fehl am Platze.

Es ist das uneingeschränkte Ziel der Union, das vorhandene
Engagement in gemeinnützigen Institutionen zu stärken. Das Ehrenamt
und seine Förderung muss im Vordergrund stehen.

Zweifelsohne bedarf es einiger Korrekturen im
Gemeinnützigkeitsrecht, um Wildwüchse zu beseitigen. Daher erwarten
wir vom BMF einen abgestimmten Entwurf eines Gesetzes, der die
bewährten Strukturen nicht zerstört. Vielmehr sind das
Bürgerengagement zu stärken und bürokratische Hemmnisse zu
beseitigen.

Unser Ziel ist es, bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
einen breiten Konsens zwischen den Fraktionen des Deutschen
Bundestags und den Verbänden zu erzielen. Einem künstlichen Zeitdruck
von außen dürfen wir uns nicht unterwerfen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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