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Fuchs: Erfolg für private Konkurrenz

Geschrieben am 29-01-2010

Berlin (ots) - Zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes,
die Postmindestlohnverordnung für rechtswidrig zu erklären, erklärt
der Vorsitzende des Parlamentskreis Mittelstand, Dr. Michael Fuchs
MdB:

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die
Postmindestlohnverordnung für rechtswidrig zu erklären, ist aus
wirtschafts- und mittelstandspolitischer Sicht eine gute Botschaft,
sowohl für die Postdienstleister als auch für Verbraucher. Der
Postmarkt profitiert von einem breit gefächerten Angebot.

Die Entscheidung wird zwar mit formalen Mängeln begründet, stärkt
aber in der Sache den Wettbewerb und die Tarifautonomie sowie den
Vorrang von Tarifverträgen vor staatlich festgesetzten Löhnen. Ich
begrüße es daher nachdrücklich, dass einseitig monopolerhaltende und
wettbewerbsverzerrende Mindestlöhne in dieser Branche nicht mehr
gezahlt werden müssen, denn Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze.
Jetzt wird der Briefdienstleistungssektor für den Wettbewerb weiter
geöffnet. Neue Marktteilnehmer können marktgerechter kalkulieren und
auf dieser Grundlage um Kunden konkurrieren.

Eine faire Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss
sichergestellt sein, doch dürfen Mindestlöhne nicht missbraucht
werden, um Wettbewerb zu behindern.

Tarifverträge, für die die Tarifpartner die
Allgemeinverbindlichkeit anstreben, müssen flächendeckend sein und
dürfen nicht von einzelnen Marktteilnehmern dem gesamten Markt
aufoktroyiert werden. Das "Ob, wann und wie" eines neuen
Branchentarifvertrages im Postsektor, der von einer breiteren
Zustimmung getragen wird, bleibt deshalb abzuwarten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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