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Bundesverwaltungsgericht kippt Mindestlohn für Briefdienstleistungen "Dumpinglöhnen Tür und Tor geöffnet"

Geschrieben am 28-01-2010

Berlin (ots) - "Das ist eine schlechte Nachricht für viele
Beschäftigte aber wir akzeptieren natürlich die Entscheidung des
Gerichts", erklärte Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion,
nach Verkündung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zum
Postmindestlohn am 28. Januar 2010 in Berlin. Stöhr: "Damit werden
Dumpinglöhnen bei den Briefdienstleistern wieder Tür und Tor
geöffnet." Die 'schwarzen Schafe' unter den Arbeitgebern könnten nun
also weiter Niedriglöhne von unter sieben Euro erzwingen, mit denen
die Menschen ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, so Stöhr
weiter. "Wir halten den Erhalt von Mindestlöhnen in der Postbranche
nach wie vor für dringend notwendig."

Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
in Leipzig die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales für unwirksam erklärt, mit der Mindestlöhne für die Branche
der Briefdienstleistungen festgelegt wurden. Mit dieser Verordnung
hatte das Bundesministerium die Mindestlöhne für allgemeinverbindlich
erklärt, die zuvor von den Gewerkschaften DPVKOM und ver.di mit dem
Arbeitgeberverband Postdienste e.V. in einem Tarifvertrag vereinbart
worden waren.

Originaltext: DBB - Deutscher Beamtenbund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7034
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7034.rss2

Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de


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