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Betriebserlaubnis für DocMorris nicht gerechtfertigt / Rechtsgutachten überzeugt nicht

Geschrieben am 09-08-2006

Berlin (ots) - "Das vom saarländischen Gesundheitsminister
vorgestellte Gutachten rechtfertigt die Missachtung deutschen
Apothekenrechts nicht", so Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA -
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Es bestehe weder eine
europäische Rechtsvorschrift noch ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofs, die Deutschland ausdrücklich zwingen,
Kapitalgesellschaften den Betrieb von Apotheken zu erlauben. Der von
Minister Hecken vorgegebene Zwang zum Handeln resultiere aus einer
fehlerhaften tatsächlichen Wertung des Gutachters und einer bislang
so nicht vertretenen Rechtsauffassung. Wenn auf solch dünner
rechtlicher Basis in Zukunft deutsche Politik gemacht werde, seien
Gesetze das Papier nicht mehr wert, auf dem sie stehen. Der Gutachter
selbst räume die auf der Hand liegenden Risiken einer Missachtung
deutschen Rechts unter Berufung auf europäisches Recht ein, die den
Willen des Parlaments konterkarieren und zum rechtlichen Chaos führen
würden. "Staatsräson ist des Ministers Sache offenbar nicht", so
Wolf.

Auch das heutige Urteil des Landgerichts Saarbrücken stütze den
Minister entgegen anderslautender Auffassung nicht. Lediglich der
Eilantrag einer Apothekerin auf sofortige Schließung der Apotheke
wurde in der ersten Instanz zurückgewiesen. In den inhaltlich
maßgeblichen Rechtsfragen stünden gerichtliche Entscheidungen der in
erster Linie zuständigen Verwaltungsgerichte noch aus.

Der saarländische Minister für Justiz, Gesundheit und Soziales
hatte Ende Juni einer holländischen Aktiengesellschaft die Erlaubnis
zum Betrieb einer Apothekenfiliale in Saarbrücken erteilt.


Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7002
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7002.rss2



Pressekontakt:
Annette Rogalla
Pressesprecherin
Tel.: 030 40004-131
Fax: 030 40004-133
E-Mail: pressestelle@abda.de
www.abda.de


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