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Falls die Steuerprüfung schief läuft: 7-Punkte-Alarmplan

Geschrieben am 26-01-2010

München (ots) - Rund 1 Million Euro zusätzlicher Einnahmen für die
Staatskasse erwirtschaftet hierzulande jeder Steuerprüfer jährlich -
Tendenz steigend. Denn zunehmend digitalisierte Daten lassen sich
immer schneller gegeneinander abgleichen. "Das komplizierte deutsche
Steuerrecht provoziert zahlreiche Streitfragen, die nicht selten in
saftigen Nachzahlungen enden", erklärt Rechtsanwalt K. Jan Schiffer,
Autor des Beck kompakt-Ratgebers "Steuerprüfung" (Verlag C.H.Beck).
Betroffen sind nicht nur Großunternehmen, sondern auch kleinere
Betriebe und Selbständige.

"Eigentlich ist die Steuerprüfung in einem Unternehmen ein ganz
normaler Vorgang", weiß K. Jan Schiffer. Doch während der Prüfer bei
den Großen turnusmäßig erscheint, ist bei Kleinen und Selbständigen
für sein Kommen oft ein konkreter Verdacht ausschlaggebend. Das
können Verluste über mehrere Jahre sein oder Einnahmen, die nicht die
normalen Lebenshaltungskosten decken. Auch ein Lebensstil, der in
keinem Verhältnis zum Einkommen steht, weckt schnell den Argwohn der
Prüfer.

Anonyme Anzeigen von verärgerten Mitarbeitern oder der neidischen
Konkurrenz helfen dem Finanzamt ebenfalls von Fall zu Fall auf die
Sprünge. "Wenn Sie von einer Anzeige gegen Ihre Person erfahren,
suchen Sie die offene Kommunikation mit dem Finanzamt", empfiehlt
Wirtschaftsanwalt Schiffer. "Eine Vorwegverteidigung ist häufig
sinnvoller als den Gang des Verfahrens abzuwarten. Denn hinter dem
Finanzverwaltungssystem stehen immer Menschen, die die Steuergesetze
anwenden und beurteilen." Sollte die Steuerfahndung dennoch anrücken,
rät der Autor zum Sieben-Punkte-Alarmplan:

1. Freundlichkeit und Verbindlichkeit bewahren! Betriebsklima
erhalten und ggf. verbessern: Keine Aggressionen rauslassen!
2. Rechtsanwalt anrufen: Hierauf besteht grundsätzlich ein
Rechtsanspruch.
3. Die Steuerfahnder bitten, mit ihren Maßnahmen zu warten, bis der
Rechtsanwalt erscheint. Das wird meistens gewährt. Auch die
Steuerfahndung will keine unnötige Konfrontation.
4. Schweigen zum Sachverhalt, keinesfalls Spontanauskünfte!
5. Der Beschuldigte sollte auf jeden Fall vor irgendeiner Äußerung
zur Sache einen Rechtsanwalt konsultieren. Hierauf hat er einen
Rechtsanspruch.
6. Gedächtnisprotokoll zur Durchsuchung anfertigen!
7. Alles Weitere nur über den Rechtsanwalt erledigen, der je nach
Fall weitere Fachleute hinzuziehen wird.

K. Jan Schiffer, "Steuerprüfung", Verlag C.H.Beck 2009, Reihe Beck
kompakt, ISBN 978-3-406-59359-8, Euro 6,80,
www.beck-shop.de/28532

Originaltext: Verlag C.H.Beck
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34486
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34486.rss2

Pressekontakt:
Verlag C.H.Beck oHG
Karen Geerke
Tel. (089) 381 89-512
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: Karen.Geerke@beck.de
Internet: www.presse.beck.de


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